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Die Probenahme von Asbest sollte der persönlichen Asbestexposition der Arbeitnehmer entsprechen. Daher sollten die Proben in regelmäßigen Abständen während bestimmter Betriebsphasen in repräsentativen und realistischen Situationen entnommen werden, in denen die Arbeitnehmer Asbeststaub ausgesetzt sind.
Die Probenahme muss der persönlichen Exposition des Arbeitnehmers gegenüber Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien entsprechen.
Für jede Tätigkeit, bei der eine Gefährdung durch Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien auftreten kann, muss eine Beurteilung dieser Gefährdung…
Die Arbeitgeber müssen für alle Arbeitnehmer, die Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, eine…
Die Arbeitgeber sollten verpflichtet sein, vor Beginn von Asbestsanierungsvorhaben an Gebäuden das tatsächliche oder vermutete Vorhandensein von Asbest in den…
Die Arbeitgeber sollten — falls möglich nach Einholung entsprechender Informationen beim Eigentümer der Betriebsräume sowie über andere Quellen wie etwa…
Für Arbeitnehmer, die Asbest ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten, sind besondere Kontroll- und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, auch unter Verwendung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.