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Die Widerrufsfrist sollte 14 Kalendertage nach Abschluss des Fernabsatzvertrags bzw. 14 Kalendertage nach dem Tag, an dem der Verbraucher die vorvertraglichen Informationen und die Vertragsbedingungen erhält, enden, wenn dieser Tag nach dem Tag des Abschlusses des Fernabsatzvertrags liegt. Bei Fernabsatzverträgen über die Altersversorgung von Einzelpersonen sollte diese Frist auf 30 Kalendertage verlängert werden. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, sollte die Widerrufsfrist, wenn der Verbraucher die vorvertraglichen Informationen und die Vertragsbedingungen nicht erhalten hat, spätestens zwölf Monate und 14 Kalendertage nach Abschluss des Fernabsatzvertrags enden. Die Widerrufsfrist sollte nicht ablaufen, wenn der Verbraucher nicht auf einem dauerhaften Datenträger über das Widerrufsrecht belehrt wurde.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Verbraucher den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen widerrufen kann, ohne eine Vertragsstrafe zahlen…
Hat der Verbraucher die Vertragsbedingungen und Informationen gemäß den Artikeln 20 und 21 nicht erhalten, so endet die Widerrufsfrist in jedem Fall 12 Monate…
Hat der Unternehmer dem Verbraucher die in Absatz 1 genannten Informationen binnen 12 Monaten ab dem in Artikel 9 Absatz 2 genannten Tag erteilt, so endet die…
Der Umstand, dass die Widerrufsfristen derzeit sowohl zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten als auch zwischen Verträgen im Fernabsatz und außerhalb von…
Wurde der Verbraucher vor dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags vom Unternehmer nicht angemessen…
an dem Tag, an dem der Verbraucher die Vertragsbedingungen und die Informationen nach Artikel 16a erhält, sofern dieser nach dem unter Buchstabe a dieses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.