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Verbraucher benötigen über die vom Unternehmer zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Informationen hinaus möglicherweise weitere Unterstützung, um entscheiden zu können, welche Finanzdienstleistung für ihre Bedürfnisse und ihre finanzielle Situation am besten geeignet ist. Mit der Bereitstellung angemessener Erläuterungen soll vor allem sichergestellt werden, dass der Verbraucher die vom Unternehmer angebotene Finanzdienstleistung versteht, bevor er den Vertrag unterzeichnet. Damit dies gewährleistet ist, sollten die angemessenen Erläuterungen rechtzeitig bereitgestellt werden, damit der Verbraucher ausreichend Zeit hat, sie vor Vertragsabschluss zu prüfen. Eine bloße Wiederholung der vorvertraglichen Informationen ist dafür möglicherweise nicht ausreichend und sollte daher vermieden werden. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Unternehmer vor Abschluss eines Finanzdienstleistungsvertrags im Fernabsatz eine solche Unterstützung in Bezug auf die Finanzdienstleistungen, die sie dem Verbraucher anbieten, bereitstellen, indem sie die wesentlichen Merkmale des Vertrags, einschließlich möglicher Nebenleistungen, und die spezifischen Auswirkungen, die der Vertrag auf den Verbraucher haben kann, angemessen erläutern. In Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Vertrags sollte der Unternehmer die Hauptmerkmale des Angebots, etwa den vom Verbraucher an den Unternehmer zu zahlenden Gesamtpreis und die Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Finanzdienstleistung, und die Auswirkungen des Vertrags auf den Verbraucher erläutern, gegebenenfalls einschließlich der Frage, ob die Nebenleistungen einzeln beendet werden können oder nicht und welche Folgen eine solche Beendigung hätte. Was die spezifischen Auswirkungen des angebotenen Vertrags angeht, sollte der Unternehmer ferner die wichtigsten Folgen einer Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erläutern.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Unternehmer verpflichtet sind, dem Verbraucher angemessene Erläuterungen zu den angebotenen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Kreditgeber und gegebenenfalls Kreditvermittler dem Verbraucher angemessene Erläuterungen geben, gegebenenfalls durch…
Obgleich dem Verbraucher vorvertragliche Informationen zu erteilen sind, kann es sein, dass er noch weitere Unterstützung braucht, um entscheiden zu können,…
Obgleich der Verbraucher Anspruch auf vorvertragliche Informationen hat, kann es sein, dass er darüber hinaus noch weitere Unterstützung braucht, um entscheiden…
Der Einsatz von Fernkommunikationsmitteln bietet gute Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung und darf nicht zu einer ungerechtfertigten Beschränkung der dem…
Ein Verbraucher benötigt möglicherweise darüber hinaus noch weitere Unterstützung, um entscheiden zu können, welcher der ihm angebotenen Kreditverträge seinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.