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Unter die vorliegende Richtlinie fallende Verträge können in finanzieller Hinsicht unterschiedlich ausgestaltet sein und sich daher stark voneinander unterscheiden. Daher könnten die Mitgliedstaaten die Art und Weise, wie diese Erläuterungen bereitzustellen sind, an die Umstände, unter denen die Finanzdienstleistung angeboten wird, und an den Bedarf des Verbrauchers an Unterstützung anpassen, wobei dem Kenntnisstand und den Erfahrungen des Verbrauchers in Bezug auf die Finanzdienstleistung und ihre Ausgestaltung Rechnung zu tragen ist. Um sicherzustellen, dass der Verbraucher angemessene Erläuterungen erhält, sollten Unternehmer von den Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, dem Verbraucher in dessen Interesse solche Erläuterungen auf einfache und unkomplizierte Weise zukommen zu lassen.
Die Mitgliedstaaten können festlegen, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang die in Absatz 1 genannten Erläuterungen bereitgestellt werden. Die…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Kreditgeber und gegebenenfalls Kreditvermittler oder benannte Vertreter dem Verbraucher angemessene Erläuterungen zu…
Obgleich dem Verbraucher vorvertragliche Informationen zu erteilen sind, kann es sein, dass er noch weitere Unterstützung braucht, um entscheiden zu können,…
Ein Verbraucher benötigt möglicherweise darüber hinaus noch weitere Unterstützung, um entscheiden zu können, welcher der ihm angebotenen Kreditverträge seinen…
Obgleich der Verbraucher Anspruch auf vorvertragliche Informationen hat, kann es sein, dass er darüber hinaus noch weitere Unterstützung braucht, um entscheiden…
Verbraucher benötigen über die vom Unternehmer zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Informationen hinaus möglicherweise weitere Unterstützung, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.