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Die Richtlinie 2003/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates legt ein einheitliches Niveau besonderer Stabilitätsanforderungen für Ro-Ro-Fahrgastschiffe fest, wodurch — in Verbindung mit den Anforderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (im Folgenden „SOLAS-Übereinkommen“) in der zum Zeitpunkt der Annahme der Richtlinie geltenden Fassung (im Folgenden „SOLAS-90-Norm“) — die Überlebensfähigkeit dieser Art Schiffe im Fall von Kollisionsschäden verbessert und ein hohes Sicherheitsniveau für Fahrgäste und Besatzung sichergestellt wird.
Die Anforderungen der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gelten für Ro-Ro-Fahrgastschiffe auch weiterhin. Die Bewertung des durch…
Die in Anhang I der Richtlinie 2003/25/EG festgelegten Anforderungen an die Leckstabilität von Ro-Ro-Fahrgastschiffen sind deterministischer Natur. Sie…
Unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates müssen neue Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von…
In Anbetracht der Unterschiede bei den Ansätzen zwischen den Leckstabilitätsanforderungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 und den spezifischen…
Zweck dieser Richtlinie ist die Festlegung eines einheitlichen Niveaus besonderer Stabilitätsanforderungen für Ro-Ro-Fahrgastschiffe, wodurch die…
Unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 2009/45/EG müssen neue Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von mehr als 1 350 Personen an Bord zugelassen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.