Gesetze
Gesetz wird geladen …
Damit die Kommission die Umsetzung dieser Richtlinie bewerten und dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber berichten kann, sollten die Mitgliedstaaten Angaben zu jedem neuen Ro-Ro-Fahrgastschiff vorlegen, das für die Beförderung von 1 350 oder weniger Personen im Linienverkehr gemäß den Stabilitätsanforderungen dieser Richtlinie zugelassen ist. Diese Angaben sollten in der in Anhang II dargelegten Form bereitgestellt werden. Sie sollten für alle neuen Ro-Ro-Fahrgastschiffe verfügbar sein, da diese die probabilistischen Stabilitätsanforderungen gemäß der SOLAS-2020-Norm erfüllen müssen.
Unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 2009/45/EG müssen neue Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von mehr als 1 350 Personen an Bord zugelassen…
Unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates müssen neue Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von…
Die in dieser Richtlinie für Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von bis zu 1 350 Personen an Bord zugelassen sind, festgelegten…
Die Anforderungen der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gelten für Ro-Ro-Fahrgastschiffe auch weiterhin. Die Bewertung des durch…
Artikel 6 der Richtlinie 2003/25/EG schreibt vor, dass Ro-Ro-Fahrgastschiffe die in Anhang I der Richtlinie ausgeführten besonderen Stabilitätsanforderungen…
Für Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von bis zu 1 350 Personen an Bord zugelassen sind, sollte die optionale Anwendung der Anforderungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.