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Um das erforderliche Sicherheitsniveau sicherzustellen, sollten besondere Leckstabilitätsanforderungen auch für vorhandene Ro-Ro-Fahrgastschiffe gelten, die nie nach der Richtlinie 2003/25/EG zugelassen wurden und im Linienverkehr in der Union eingesetzt werden sollen.
Die in Anhang I der Richtlinie 2003/25/EG festgelegten Anforderungen an die Leckstabilität von Ro-Ro-Fahrgastschiffen sind deterministischer Natur. Sie…
Entsprechend der Wahl des Unternehmens müssen vorhandene Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von mehr als 1 350 Personen an Bord zugelassen sind, die…
In Anbetracht der Unterschiede bei den Ansätzen zwischen den Leckstabilitätsanforderungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 und den spezifischen…
Durch die Richtlinie 2003/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2003 über besondere Stabilitätsanforderungen für Ro-Ro-Fahrgastschiffe…
Entsprechend der Wahl des Unternehmens müssen vorhandene Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von mehr als 1 350 Personen an Bord zugelassen sind, die…
Die Richtlinie 2003/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates legt ein einheitliches Niveau besonderer Stabilitätsanforderungen für Ro-Ro-Fahrgastschiffe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.