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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Erstellung einer Liste von Staaten, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie CORSIA für die Zwecke der Richtlinie 2003/87/EG anwenden, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Annahme und Führung der Liste der Staaten übertragen werden, die für die Zwecke des Unionsrechts als CORSIA-Teilnehmerstaaten gelten und bei denen es sich nicht um EWR-Länder, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich handelt. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.
Um einheitliche Bedingungen für die Verwendung von Einheiten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf Strecken zwischen zwei verschiedenen Staaten, die CORSIA…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Berechnung der Kompensationspflichten im Rahmen von CORSIA für Luftfahrzeugbetreiber mit Sitz in der Union…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie in Bezug auf die Ermächtigung der Mitgliedstaaten, in Bezug auf…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.