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Das EU-EHS sollte Anreize für die Produktion in Anlagen bieten, die weniger oder keine Treibhausgase ausstoßen. Daher sollte die Beschreibung einiger Kategorien von Tätigkeiten in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG geändert werden, um sicherzustellen, dass Anlagen, die eine in diesem Anhang aufgeführte Tätigkeit ausüben und den Kapazitätsschwellenwert für diese Tätigkeit einhalten, dabei jedoch keine Treibhausgase ausstoßen, in den Anwendungsbereich des EU-EHS einbezogen werden, und somit die Gleichbehandlung der Anlagen in den betreffenden Sektoren zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten als Leitprinzipien bei der kostenlosen Zuteilung für die Herstellung eines Produkts das Potenzial der kreislauforientierten Verwendung von Materialien berücksichtigt werden, sowie die Tatsache, dass der Benchmark vom Rohstoff oder von der Art des Produktionsverfahrens unabhängig sein sollte, sofern die Produktionsverfahren denselben Zweck haben. Daher ist es notwendig, die Definition der Produkte sowie der Verfahren und Emissionen für einige Benchmarks zu ändern, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anlagen, die neue Technologien, mit denen weniger oder keine Treibhausgasemissionen ausgestoßen werden, und Anlagen, die bestehende Technologien verwenden, zu gewährleisten. Ungeachtet dieser Leitprinzipien sollte in den überarbeiteten Benchmarks für 2026 bis 2030 weiterhin zwischen der primären und sekundären Herstellung von Stahl und Aluminium unterschieden werden. Außerdem ist es erforderlich, die Aktualisierung der Benchmarkwerte für Raffinerien von jener für Wasserstoff zu entkoppeln, um der zunehmenden Bedeutung der Wasserstofferzeugung, einschließlich der Erzeugung grünen Wasserstoffs, außerhalb des Raffineriesektors Rechnung zu tragen.
Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung: „In jedem Sektor bzw. Teilsektor wird der Benchmark grundsätzlich für die Produkte und nicht für die Einsatzstoffe…
Die Anhänge der Richtlinie (EU) 2018/2001 werden wie folgt geändert: 1. In Anhang I wird die letzte Zeile der Tabelle gestrichen; 2. der folgende Anhang wird…
Die Waren, auf die die vorliegende Verordnung Anwendung findet, sollten nach einer sorgfältigen Analyse ihrer Relevanz hinsichtlich der kumulierten…
In seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 erklärte der Europäische Rat, dass die Union das Ziel der Emissionsreduktion um mindestens 40 % gemeinsam…
Um Anreize für neue bahnbrechende Technologien in der Stahlindustrie zu schaffen und eine erhebliche unverhältnismäßige Verringerung des Benchmarkwerts zu…
Das EU-EHS muss Anreize für ein emissionseffizientes Wachstum setzen, und die Wettbewerbsfähigkeit der Industriezweige der Union, bei denen die konkrete Gefahr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.