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Inseln, die keine Straßen- oder Schienenverbindung zum Festland haben, sind stärker vom Seeverkehr abhängig als andere Regionen und benötigen Seeverkehrsverbindungen für ihre Anbindung. Um Inseln mit einer geringeren Bevölkerungsdichte dabei zu helfen, nach der Einbeziehung von Seeverkehrstätigkeiten in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/87/EG weiterhin eine gute Anbindung zu behalten, sollten Mitgliedstaaten für bestimmte Seeverkehrstätigkeiten mit Inseln mit weniger als 200 000 Einwohnern mit ständigem Wohnsitz eine befristete Ausnahme von den Abgabeverpflichtungen gemäß der genannten Richtlinie vorgesehen beantragen können.
Zusätzlich zu der allgemeinen Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Fahrten von anderen Fahrgastschiffen als Kreuzfahrt-Fahrgastschiffen zu Inseln mit weniger als…
Mitgliedstaaten, die keine Landgrenze zu einem anderen Mitgliedstaat haben, sind in besonderem Maße von ihrer Seeverbindung zum Rest der Union abhängig,…
Um der von Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterstrichenen besonderen Lage der Inselgebiete sowie der Notwendigkeit…
Die Mitgliedstaaten sollten beantragen können, dass ein länderübergreifender Vertrag über Verkehrsdienste aufgrund von Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes…
Fahrzeuge, die ausschließlich in Gebieten in Randlage der Mitgliedstaaten genutzt werden, insbesondere auf kleinen Inseln mit weniger als 5 000 Einwohnern oder…
Der Seeverkehr ist ein wichtiger Faktor für den Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung der Inseln und Gebiete in äußerster Randlage in der Union sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.