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Die Mitgliedstaaten sollten beantragen können, dass ein länderübergreifender Vertrag über Verkehrsdienste aufgrund von Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes oder eine länderübergreifende gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zwischen zwei Mitgliedstaaten vorübergehend von bestimmten Verpflichtungen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG ausgenommen wird. Diese Möglichkeit sollte auf Verbindungen zwischen einem Mitgliedstaat ohne Landgrenze mit einem anderen Mitgliedstaat und dem geografisch nächstgelegenen Mitgliedstaat beschränkt werden, wie beispielsweise die Seeverkehrsverbindung zwischen Zypern und Griechenland, die seit über zwei Jahrzehnten nicht vorliegt. Diese befristete Ausnahme würde dazu beitragen, dass es zwingend notwendig ist, eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse zu erbringen und die Konnektivität sowie den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sicherzustellen.
Mitgliedstaaten, die keine Landgrenze mit einem anderen Mitgliedstaat haben, können Fahrgastschiffe, die im Rahmen von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen…
Mitgliedstaaten, die keine Landgrenze zu einem anderen Mitgliedstaat haben, sind in besonderem Maße von ihrer Seeverbindung zum Rest der Union abhängig,…
Inseln, die keine Straßen- oder Schienenverbindung zum Festland haben, sind stärker vom Seeverkehr abhängig als andere Regionen und benötigen…
Zusätzlich zu der allgemeinen Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Fahrten von anderen Fahrgastschiffen als Kreuzfahrt-Fahrgastschiffen zu Inseln mit weniger als…
Bei der Überprüfung der Wirksamkeit der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf Luftverkehrstätigkeiten sollte die strukturelle Abhängigkeit von Ländern…
Zudem sollten, um einen reibungslosen Übergang von dem mit der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 geschaffenen Rahmen zu dem mit der vorliegenden Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.