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Vor dem Hintergrund der besonderen Merkmale und dauerhaften Zwänge der Gebiete in äußerster Randlage der Union, wie in Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anerkannt, und angesichts ihrer starken Abhängigkeit vom Seeverkehr sollte besonders darauf geachtet werden, den Zugang zu solchen Gebieten und ihre effiziente Anbindung durch Seeverkehrstätigkeiten aufrechtzuerhalten. Daher sollte für Emissionen aus dem Seeverkehr zwischen einem in einem Gebiet in äußerster Randlage eines Mitgliedstaats gelegenen Hafen und einem Hafen in demselben Mitgliedstaat, einschließlich Häfen in demselben Gebiet in äußerster Randlage und in einem anderen Gebiet in äußerster Randlage desselben Mitgliedstaats, eine befristete Ausnahme von bestimmten Verpflichtungen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG vorgesehen werden.
Besondere Aufmerksamkeit sollte der Förderung der Anbindung der Gebiete in äußerster Randlage der Union gewidmet werden. Daher sollte für Emissionen aus Flügen…
Besondere Beachtung sollte der Eindämmung oder gar Beseitigung von Problemen in Bezug auf die Zugänglichkeit und den Wettbewerb gelten, die für die Gebiete der…
Unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale und Zwänge der Gebiete in äußerster Randlage der Union, insbesondere ihrer Abgelegenheit und Insellage, sollte…
Bei der Verfolgung der Ziele dieser Verordnung ist die besondere Situation der Gebiete in äußerster Randlage, insbesondere deren Abgelegenheit, deren Insellage…
In Anbetracht des Artikels 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 24.…
Um sicherzustellen, dass der Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft kontinuierlich mit wirtschaftlichem und sozialem Zusammenhalt einhergeht, sollten bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.