Gesetze
Gesetz wird geladen …
Angesichts des Kostenanstiegs in der Schifffahrt, den die Ausweitung der Richtlinie 2003/87/EG auf Tätigkeiten im Bereich des Seeverkehrs mit sich bringt, besteht die Gefahr einer Umgehung, solange es keinen globalen marktbasierten Mechanismus gibt. Durch das Anlaufen von Ausweichhäfen außerhalb der Union und die Verlagerung von Umladetätigkeiten in Häfen außerhalb der Union werden nicht nur die Umweltvorteile der Internalisierung der Kosten von Emissionen aus Seeverkehrstätigkeiten verringert, sondern aufgrund der zusätzlichen Entfernung, die zur Umgehung der Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG zurückgelegt wird, können auch zusätzliche Emissionen verursacht werden. Es ist daher angezeigt, Halte an bestimmten Häfen außerhalb der Union von der Definition eines „Anlaufhafens“ auszunehmen. Diese Ausnahme sollte sich auf Häfen in der Nähe der Union richten, in denen das Risiko der Umgehung am größten ist. Eine Grenze von 300 Seemeilen ab einem Hafen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats stellt eine verhältnismäßige Reaktion auf Umgehungsverhalten dar, bei der die zusätzliche Belastung und das Risiko der Umgehung in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Darüber hinaus sollte die Ausnahme von der Definition eines „Anlaufhafens“ ausschließlich für Halte von Containerschiffen in bestimmten Häfen außerhalb der Union gelten, in denen die Containerumladung den größten Teil des Containerverkehrs ausmacht. In Abwesenheit von Abhilfemaßnahmen besteht bei solchen Transporten das Umgehungsrisiko auch in einer Verlagerung von Drehkreuz-Häfen in Häfen außerhalb der Union, die die Auswirkungen der Umgehung noch verstärkt. Um die Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung im Rahmen der Maßnahme sicherzustellen, sollten Maßnahmen in Drittländern mit gleicher Wirkung wie die Richtlinie 2003/87/EG berücksichtigt werden.
Angesichts der gestiegenen Kosten für Schiffe, die die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen, wird das Risiko der Umgehung durch das Fehlen einer globalen…
Vor dem Hintergrund der besonderen Merkmale und dauerhaften Zwänge der Gebiete in äußerster Randlage der Union, wie in Artikel 349 des Vertrags über die…
Die Kommission sollte die Funktionsweise der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Seeverkehrstätigkeiten im Lichte der Erfahrungen mit der Anwendung dieser…
Alle Fahrten innerhalb der Union, alle eingehenden Fahrten aus dem letzten Hafen außerhalb der Union zum ersten Anlaufhafen in der Union und alle ausgehenden…
Damit sich diese Verordnung auf alle Tätigkeiten im Seeverkehrssektor auswirkt, sollte sie für die Hälfte der Energie, die ein Schiff verbraucht, das von einem…
‚Anlaufhafen‘ den Hafen, in dem ein Schiff Halt macht, um Güter zu laden oder zu löschen oder Personen ein- oder auszuschiffen, oder den Hafen, in dem ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.