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Um den Verteilungseffekten und sozialen Folgen des Übergangs in einkommensschwachen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, sollte von 2024 bis 2030 außerdem ein zusätzlicher Anteil von 2,5 % der unionsweiten Menge von Zertifikaten verwendet werden, um über den Modernisierungsfonds gemäß Artikel 10d der Richtlinie 2003/87/EG die Energiewende der Mitgliedstaaten mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf von weniger als 75 % des Unionsdurchschnitts der Jahre 2016 bis 2018 zu finanzieren.
Abweichend von Artikel 10a Absätze 1 bis 5 können Mitgliedstaaten, deren Pro-Kopf-BIP im Jahr 2013 zu Marktpreisen (in EUR) unter 60 % des Unionsdurchschnitts…
Absatz 1 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung: „2 % der Gesamtmenge der Zertifikate im Zeitraum 2021-2030 werden versteigert, um einen Fonds für die…
Im Hinblick auf die Straffung der Finanzierungsmechanismen und die Minimierung des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit ihrer Umsetzung sollten die…
Seit 2013 sind Stromerzeuger dazu verpflichtet, alle Zertifikate zu erwerben, die sie zur Stromerzeugung benötigen. Dennoch haben einige Mitgliedstaaten gemäß…
Der Anwendungsbereich des Modernisierungsfonds sollte an die jüngsten Klimaziele der Union angepasst werden, indem vorgeschrieben wird, dass die Investitionen…
Aus 2 % der Gesamtmenge der Zertifikate, die nach den Versteigerungsregeln und -modalitäten über die gemeinsame Auktionsplattform gemäß der Verordnung (EU) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.