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Da davon ausgegangen wird, dass CO2 auch anders als per Pipeline transportiert wird, wie zum Beispiel per Schiff und Lkw, sollte der derzeitige Geltungsbereich in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG für die Beförderung von Treibhausgasen zum Zwecke der Speicherung aus Gründen der Gleichbehandlung und unabhängig davon, ob die Transportmittel unter das EU-EHS fallen, auf alle Transportmittel ausgeweitet werden. Wenn die Emissionen aus dem Verkehr auch unter eine andere Tätigkeit gemäß der Richtlinie 2003/87/EG fallen, sollten die Emissionen dieser anderen Tätigkeit verbucht werden, um Doppelzählungen zu verhindern.
aggregierte Gesamtemissionen von unter die Richtlinie 2003/87/EG fallenden Treibhausgasen im Zusammenhang mit Seeverkehrstätigkeiten gemäß Anhang I dieser…
der Berechnungen, mit denen die Gesamttreibhausgasemissionen und der aggregierten Gesamtemissionen von unter die Richtlinie 2003/87/EG fallenden Treibhausgasen…
Das EU-EHS sollte erheblich zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus maritimen Tätigkeiten und zur Erhöhung der Effizienz im Zusammenhang mit diesen…
In Artikel 10 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „k) aggregierte Gesamtemissionen von unter die Richtlinie 2003/87/EG fallenden Treibhausgasen im…
Parallel zum Erlass dieser Richtlinie wird die Verordnung (EU) 2015/757 geändert, um Vorschriften für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung…
‚Emissionen‘ die Freisetzung von Treibhausgasen aus Quellen in einer Anlage oder die Freisetzung der in Anhang I in Verbindung mit der Tätigkeitskategorie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.