Erwägungsgrund 2 AGVO
Mit ihrer Mitteilung über die Modernisierung des EU-Beihilfenrechts (State Aid Modernisation — SAM) hat die Kommission eine umfassende Überarbeitung der Beihilfevorschriften eingeleitet. Die wichtigsten Ziele dieser Modernisierung sind i) die Erzielung eines nachhaltigen, intelligenten und integrativen Wachstums in einem wettbewerbsfähigen Binnenmarkt bei gleichzeitiger Förderung der Bemühungen der Mitgliedstaaten um eine effizientere Verwendung öffentlicher Gelder, ii) die Konzentration der Ex-ante-Prüfung von Beihilfemaßnahmen durch die Kommission auf Fälle mit besonders großen Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung des Beihilferechts sowie iii) die Straffung der Vorschriften und eine schnellere, fundiertere und robustere Beschlussfassung auf der Grundlage klarer wirtschaftlicher Gründe, eines gemeinsamen Konzepts und klarer Verpflichtungen. Die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 ist ein zentraler Bestandteil der Modernisierung des EU-Beihilferechts.