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Um weitere Anreize für Investitionen zu schaffen, die zur Dekarbonisierung von Fernwärme erforderlich sind, und um soziale Aspekte im Zusammenhang mit den hohen Energiepreisen und der hohen Treibhausgasemissionsintensität von Fernwärmeanlagen in Mitgliedstaaten mit einem gemessen an der Größe ihrer Volkswirtschaft sehr hohen Anteil an Emissionen aus Fernwärme anzugehen, sollten Wirtschaftsakteure für Fernwärmeanlagen übergangsweise zu gewährende kostenlose Zuteilungen beantragen können, und der Gegenwert dieser Zuteilungen sollte in umfangreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung vor 2030 investiert werden. Damit diese Emissionsminderungen auch tatsächlich umgesetzt werden, sollte die übergangsweise zu gewährende zusätzliche kostenlose Zuteilung nach Maßgabe der getätigten Investitionen und erzielten Emissionsminderungen erfolgen, wie sie in den von den Betreibern für ihre jeweiligen Anlagen zu erstellenden Klimaneutralitätsplänen vorgesehen sind.
Bei anderen Sektoren und Teilsektoren wird davon ausgegangen, dass sie einen größeren Teil der Kosten von Zertifikaten über die Produktpreise weitergeben…
In Artikel 10b Absatz 4 werden folgende Unterabsätze angefügt: „In einem Mitgliedstaat, in dem in den Jahren 2014 bis 2018 der Anteil der Emissionen aus…
Damit die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung auf inklusive Art und Weise durchgeführt werden kann, müssen die Verbraucher über nachhaltige Alternativen…
Es sollten weitere Anreize zur Verringerung der Treibhausgasemissionen durch den Einsatz kosteneffizienter Technologien geschaffen werden. Zu diesem Zweck…
Seit 2013 sind Stromerzeuger dazu verpflichtet, alle Zertifikate zu erwerben, die sie zur Stromerzeugung benötigen. Dennoch haben einige Mitgliedstaaten gemäß…
Angesichts der allgemeinen Vorteile von Fernwärme wegen ihres Beitrags zur geringeren örtlichen Nutzung von Brennstoffen, die viel Luftverschmutzung bewirken,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.