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Gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sind die Werte, auf die sich die Union gründet, die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.
Nach Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) gründet sich die Union auf die Werte der Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie,…
Die Europäische Union gründet sich auf die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) genannten Werte, zu denen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit…
Die Union gründet sich auf die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) genannten Werte, zu denen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die…
Nach Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) kann jeder europäische Staat, der die Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit,…
Nach Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union beruht die Union auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und…
Die Europäische Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit;…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.