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Gemäß dem geltenden Rahmen wird die MREL der für die Liquidation bestimmten Unternehmen in den meisten Fällen auf den für die Verlustabsorption erforderlichen Betrag festgelegt, der den Eigenmittelanforderungen entspricht. In solchen Fällen beinhaltet die MREL für die Liquidationseinheit keine zusätzliche Anforderung in direktem Zusammenhang mit dem Abwicklungsrahmen. Das heißt, dass eine Liquidationseinheit die MREL durch Erfüllung der Eigenmittelanforderungen vollständig erfüllen kann und dass eine spezifische Entscheidung der Abwicklungsbehörde zur Festlegung der MREL nicht in sinnvoller Weise zur Abwicklungsfähigkeit dieses Unternehmens beiträgt. Eine solche Entscheidung bringt sowohl für die Abwicklungsbehörde als auch die Liquidationseinheit zahlreiche Verfahrenspflichten mit sich, ohne entsprechende Vorteile im Sinne einer Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit zu bieten. Aus diesem Grund sollten die Abwicklungsbehörden keine MREL für Liquidationseinheiten festlegen. Der Rahmen für die MREL sollte auf der Grundlage von Kriterien angewandt werden, mit denen sichergestellt wird, dass ein Unternehmen überall in der Union als Liquidationseinheit gilt. Die Abwicklungsbehörden sollten daher sicherstellen, dass die neuen Bestimmungen für Liquidationseinheiten einheitlich auf alle Unternehmen in einer grenzübergreifend tätigen Gruppe angewandt werden, insbesondere wenn die Gruppe Unternehmen umfasst, die innerhalb und außerhalb der Bankenunion ansässig sind.
Bei bestimmten Liquidationseinheiten kann die Abwicklungsbehörde in Betracht ziehen, dass die MREL den Verlustabsorptionsbetrag übersteigen sollte, wenn dieser…
Für das ordnungsgemäße Funktionieren der Abzugs- und Konsolidierungsrahmen und für die Berechnung der MREL für bestimmte Unternehmen ist es von entscheidender…
Gemäß Artikel 45i der Richtlinie 2014/59/EU müssen Institute und Unternehmen den für sie zuständigen Behörden und den Abwicklungsbehörden die Beträge der…
Institute oder Unternehmen, die keine Abwicklungseinheiten sind, sollten die MREL auf Einzelunternehmensbasis erfüllen. Der Verlustabsorptions- und…
Institute oder Unternehmen, die keine Abwicklungseinheiten sind, sollten die MREL auf Einzelunternehmensbasis erfüllen. Der Verlustabsorptions- und…
Die MREL sollte die Institute und Unternehmen in die Lage versetzen, die bei einer Abwicklung bzw. bei fehlender Existenzfähigkeit erwarteten Verluste zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.