Erwägungsgrund 20 32024L1226
Diese Richtlinie zielt nicht darauf ab, humanitäre Hilfe für bedürftige Personen oder Tätigkeiten zur Unterstützung grundlegender menschlicher Bedürfnisse unter Strafe zu stellen, die im Einklang mit den Grundsätzen der Unparteilichkeit, Menschlichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit und gegebenenfalls mit dem humanitären Völkerrecht erbracht werden.