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Restriktive Maßnahmen der Union — wie etwa das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, das Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen und das Verbot der Einreise in oder Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats sowie sektorbezogene wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen und Waffenembargos — sind ein wesentliches Instrument zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Zu diesen Zielen gehören die Wahrung der Werte, der Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Unversehrtheit der Union, die Festigung und Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundsätze des Völkerrechts sowie die Erhaltung des Friedens, die Prävention von Konflikten und die Stärkung der internationalen Sicherheit gemäß den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen.
Mit diesen gezielten restriktiven Maßnahmen werden Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union…
Der genannte Beschluss (GASP) 2024/2643 sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter im Anhang des Beschlusses genannter…
Dieser Beschluss erfasst lediglich restriktive Maßnahmen der Union, die die Union auf der Grundlage des Artikels 29 EUV oder des Artikels 215 AEUV erlassen hat,…
Nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verfolgt die Union mit ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik…
Mit diesen gezielten restriktiven Maßnahmen werden die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 EUV umgesetzt werden und sie werden…
Da diese unerwarteten und außerordentlichen Einnahmen zwangsläufig aus der Umsetzung der restriktiven Maßnahmen resultieren, insbesondere aus dem Verbot nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.