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Mit diesen gezielten restriktiven Maßnahmen werden Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) umgesetzt werden; sie werden zu den Maßnahmen der Union zur Festigung und Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, den Menschenrechten und den Grundsätzen des Völkerrechts im Einklang mit Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b EUV beitragen. Ihre Anwendung muss im Einklang mit Artikel 3 Absatz 5 EUV stehen, insbesondere durch einen Beitrag zu Frieden und Sicherheit, zu Solidarität und zu gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zum Schutz der Menschenrechte sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, einschließlich der Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.
Mit diesen gezielten restriktiven Maßnahmen werden die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 EUV umgesetzt werden und sie werden…
Nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verfolgt die Union mit ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik…
Das Ziel der Union, gemäß Artikel 67 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein hohes Maß an Sicherheit innerhalb des Raums…
Nach Artikel 21 EUV sorgt die Union für die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen ihres auswärtigen Handelns sowie zwischen diesen und ihren übrigen…
Das Ziel der Union, gemäß Artikel 67 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein hohes Maß an Sicherheit innerhalb des Raums…
Das Ziel der Union, gemäß Artikel 67 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein hohes Maß an Sicherheit innerhalb des Raums…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.