RICHTLINIE (EU) 2024/1233 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. April 2024 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (Neufassung)
(gemäß Artikel 19)
Richtlinie
Umsetzungsfrist
2011/98/EU
25. Dezember 2013
Anhang I 32024L1233
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