Richtlinie (EU) 2024/1233 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (Neufassung)
Treffen die Behörden nicht innerhalb der in dieser Richtlinie vorgesehenen Frist eine Entscheidung, so sollten sich die Rechtsfolgen nach dem nationalen Recht richten und es sollten Rechtsbehelfe gegen dieselben eingelegt werden können.
Erwägungsgrund 19 32024L1233Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen