Erwägungsgrund 4 32024L1265
In ihrer Mitteilung vom 5. Februar 2020 mit dem Titel „Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung: Bericht über die Anwendung der Verordnungen (EU) Nr. 1173/2011, 1174/2011, 1175/2011, 1176/2011, 1177/2011, 472/2013 und 473/2013 sowie über die Geeignetheit der Richtlinie 2011/85/EU des Rates“, verwies die Kommission auf substanzielle, aber uneinheitliche Fortschritte bei der Entwicklung der nationalen Haushaltsrahmen, wobei zu berücksichtigen ist, dass im Unionsrecht lediglich Mindestanforderungen festgelegt sind und die Umsetzung und Einhaltung nationaler Vorschriften äußerst unterschiedlich gehandhabt wurde. Darüber hinaus wurden in der Mitteilung Überlegungen angestellt, inwieweit der Rahmen den mit dem Übergang zu einer klimaneutralen, ressourcenschonenden und digitalen europäischen Wirtschaft zusammenhängenden wirtschafts-, umwelt- und sozialpolitischen Erfordernissen gerecht werden und so die zentrale Funktion von Regulierung und Strukturreformen ergänzen kann.