Erwägungsgrund 1 32024L1265
Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Bereich der Haushaltspolitik nachkommen, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite, werden in der Richtlinie 2011/85/EU des Rates detaillierte Vorschriften über die Merkmale der haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten festgelegt.