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Verfügbare Hochfrequenzdaten können Muster aufzeigen, die eine genauere Überwachung rechtfertigen, und sie können die Qualität der Haushaltsprognosen verbessern. Die Mitgliedstaaten und die Kommission (Eurostat) sollten vierteljährliche Defizit- und Schuldenstandsdaten unter Anwendung der Begriffsbestimmungen nach Artikel 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem AEUV beigefügten Protokolls (Nr. 12) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit veröffentlichen. Um die nationale Eigenverantwortung zu stärken, sollte die Veröffentlichung von Hochfrequenz-Haushaltsdaten, denen die nationalen haushaltsbezogenen Definitionen zugrunde liegen, unter Berücksichtigung nationaler Transparenzanforderungen und der Bedürfnisse der Nutzer erfolgen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Haushaltsdaten für alle Teilsektoren des Staates gemäß der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zeitnah und regelmäßig…
Gemäß Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem AEUV beigefügten Protokolls (Nr. 12) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit werden…
Nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem AEUV beigefügten Protokolls (Nr. 12) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit werden…
Für eine unverzügliche und regelmäßige Berichterstattung der Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) über die von ihnen geplanten und die tatsächlichen…
Gemäß Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem AEUV beigefügten Protokolls (Nr. 12) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit stellt…
Gemäß Artikel 4 des den Verträgen beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit stellt die Kommission die zur Anwendung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.