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Für eine unverzügliche und regelmäßige Berichterstattung der Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) über die von ihnen geplanten und die tatsächlichen Defizite sowie die Höhe ihres Schuldenstands sind detaillierte Bestimmungen erforderlich.
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission (Eurostat) über alle größeren Korrekturen ihrer bereits gemeldeten Zahlen des tatsächlichen und geplanten…
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission (Eurostat) eine detaillierte Aufstellung der Methoden, Verfahren und Quellen vor, die sie für die Erhebung der…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission (Eurostat) zweimal jährlich die Höhe ihrer geplanten und tatsächlichen öffentlichen Defizite sowie die Höhe ihres…
Die Zahlen des tatsächlichen Defizits und des tatsächlichen Schuldenstands sowie sonstige Zahlen für vergangene Jahre, die der Kommission (Eurostat) gemäß den…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Institutionen und Beamten, die für die Meldung der tatsächlichen Daten an die Kommission (Eurostat) und die…
Die Mitgliedstaaten stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass die für die Meldung der tatsächlichen Daten an die Kommission (Eurostat) und der zugrunde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.