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Um die Einhaltung der Bestimmungen des AEUV zu verbessern und insbesondere übermäßigen öffentlichen Defiziten im Sinne von Artikel 126 AEUV vorzubeugen, sollten die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 9. November 2022 über Leitlinien für eine Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU, die über die derzeit in der Richtlinie 2011/85/EU vorgeschriebenen hinausgehen, spezifische Bestimmungen zur Stärkung der nationalen Eigenverantwortung enthalten. Aufbauend auf den bei der Umsetzung dieser Richtlinie gesammelten Informationen sollten die Änderungen die Transparenz und Statistiken, Prognosen und mittelfristige Haushaltsplanung betreffen, um die bei der vorherigen Umsetzung festgestellten Mängel zu beheben.
Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Bereich der…
In ihrer Mitteilung vom 9. November 2022 über Leitlinien für eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung, hob die Kommission hervor, dass…
Für Mitgliedstaaten, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des reformierten Rahmens in einem Defizitverfahren befinden, müssen Übergangsbestimmungen…
Nach Artikel 126 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite zu…
In ihrer Mitteilung vom 5. Februar 2020 mit dem Titel „Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung: Bericht über die Anwendung der Verordnungen (EU) Nr.…
Es besteht die Notwendigkeit, auf den im ersten Jahrzehnt der Wirtschafts- und Währungsunion gewonnenen Erfahrungen aufzubauen. Angesichts der jüngsten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.