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1. ALLGEMEINER RAHMEN In diesem Anhang wird einen Unionsrahmen für die nationale Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials im Hinblick auf die Offenlegung der Ergebnisse im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des jeweiligen Gebäudes gemäß Artikel 7 Absatz 2 festgelegt. Für die Überprüfung der Einhaltung eines Grenzwerts gemäß Artikel 7 Absatz 5 können die Mitgliedstaaten beschließen, einige Teile der Lebenszyklusphasen und einige Teile des Anwendungsbereichs der Gebäudekomponenten auszunehmen, z. B. durch Anwendung gewichteter Koeffizienten im Zusammenhang mit dem Emissionszeitpunkt während des Lebenszyklus des Gebäudes. Das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial neuer Gebäude wird gemäß den in diesem Anhang festgelegten Mindestanforderungen sowie nach den relevanten Teilen der Norm EN 15978 (EN 15978:2011 Nachhaltigkeit von Bauwerken — Bewertung der umweltbezogenen Qualität von Gebäuden — Berechnungsmethode) und unter Berücksichtigung späterer Normen in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Bauwerken und die Berechnungsmethode für die Bewertung der Umweltverträglichkeit von Gebäuden berechnet. Dies stellt keine rechtliche Kodifizierung der genannten Norm dar. Das im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes angegebene Lebenszyklus-Treibhauspotenzial muss dem „As-Built“-Zustand entsprechen. 2. BEZUGSZEITRAUM Das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial wird über einen Bezugszeitraum von 50 Jahren berechnet . 3. DATEN FÜR DIE BERECHNUNG Sofern verfügbar, sind gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 305/2011 oder (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates bereitgestellte Daten zu verwenden, die in Tabelle 1 als „gemäß der Bauprodukteverordnung verfügbare Daten“ bezeichnet werden. Ebenfalls zu verwenden sind Daten, die gemäß den auf der Grundlage der Richtlinie 2009/125/EG, der Verordnung (EU) 2017/1369 oder der Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassenen Produktvorschriften bereitgestellt wurden, sofern sie mit den „im Rahmen der Bauprodukteverordnung verfügbaren Daten“ kompatibel sind; sie werden in Tabelle 1 als „gemäß den Rechtsvorschriften über Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung verfügbare Daten“ bezeichnet. Sind solche Daten nicht verfügbar, können andere in Tabelle 1 aufgeführte Datenarten verwendet werden. Die Mitgliedstaaten müssen die größtmögliche Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Ergebnisse der Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials gewährleisten und sind aufgefordert, die Verwendung projekt- oder produktspezifischer Daten zu gestatten, die eine höhere Qualität und Genauigkeit aufweisen als generische Daten oder Standardwerte. Tabelle 1 Überblick über die Definitionen verschiedener Arten von Bauproduktdaten Art der Daten Definition und Verwendung Gemäß der Bauprodukteverordnung verfügbare Daten Produktdaten zu den Auswirkungen auf den Klimawandel aus der Leistungs- und Konformitätserklärung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 oder der Verordnung (EU) 2024/3110, einschließlich Leistungs- und Konformitätserklärungen, die einer harmonisierten technischen Spezifikation unterliegen oder gemäß dem einschlägigen Europäischen Bewertungsdokument und der Europäischen Technischen Bewertung ausgestellt wurden. Gemäß den Rechtsvorschriften über Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung verfügbare Daten Kompatible Daten, die gemäß den auf der Grundlage der Richtlinie 2009/125/EG, der Verordnung (EU) 2017/1369 oder der Verordnung (EU) 2024/1781 erlassenen Produktvorschriften bereitgestellt wurden. Projektspezifische Daten Projektspezifische Daten, die nach EN 15804, EN 50693 oder einer kompatiblen Norm berechnet, aber nicht gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 oder der Verordnung (EU) 2024/3110 oder gemäß den auf der Grundlage der Richtlinie 2009/125/EG, der Verordnung (EU) 2017/1369 oder der Verordnung (EU) 2024/1781 erlassenen Produktvorschriften bereitgestellt wurden. Diese Daten dürfen nur verwendet werden, wenn sie nach den nationalen Rechtsvorschriften ausdrücklich zulässig sind. Produktspezifische Daten Produktspezifische Daten, die nach EN 15804, EN 50693 oder einer kompatiblen Norm berechnet, aber nicht gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 oder der Verordnung (EU) 2024/3110 oder gemäß den auf der Grundlage der Richtlinie 2009/125/EG, der Verordnung (EU) 2017/1369 oder der Verordnung (EU) 2024/1781 erlassenen Produktvorschriften bereitgestellt wurden. Diese Daten dürfen nur verwendet werden, wenn sie nach den nationalen Rechtsvorschriften ausdrücklich zulässig sind. Durchschnittsdaten für eine Produktgruppe gemäß EN 15804 oder EN 50693 Sektorspezifische Umweltdaten sind Durchschnittswerte mehrerer Produkte eines oder mehrerer Unternehmen und werden von Industrieverbänden oder anderen, gleichwertigen Organisationen für das Produkt bereitgestellt. Diese Daten dürfen nur verwendet werden, wenn sie nach den nationalen Rechtsvorschriften ausdrücklich zulässig sind. Generische Daten Generische Umweltdaten, die für eine Produktgruppe nach EN 15804, EN 50693 oder einer kompatiblen Norm für ein Land oder eine Region berechnet werden. Diese Daten dürfen nicht standort- oder unternehmensspezifisch sein. Die Mitgliedstaaten müssen klare Regeln festlegen, wie diese Daten auf der Grundlage ähnlicher vorhandener produktspezifischer Daten zu generieren oder zu berechnen sind. Diese Vorschriften müssen auf konservativen Annahmen beruhen, damit generische Daten gegenüber produktspezifischen Daten nicht auf unfaire Weise bevorzugt werden. Die Mitgliedstaaten können durch Berücksichtigung des Nutzens kreislauforientierter Ansätze generische Daten für wiederverwendete Bauprodukte festlegen. Standardwerte Umweltdaten, die nach EN 15804 oder EN 50693 oder einer kompatiblen Norm berechnet werden, können verwendet werden, um Datenlücken zu schließen, wenn keine der oben genannten Arten von Daten verfügbar ist oder wenn die Berechnung vereinfacht werden muss. Standardwerte können für einen bestimmten Anwendungsbereich einer Gebäudekomponente oder mehrerer Gebäudekomponenten oder für den Anwendungsbereich eines oder mehrerer Lebenszyklusteilmodule oder eines oder mehrerer Lebenszyklusmodule festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten können Standardwerte anhand konservativer Annahmen festlegen, um die Berechnung mit spezifischen Daten zu unterstützen, wenn diese verfügbar sind. Die Mitgliedstaaten können eine Reihe von Standardwerten festlegen, mit denen sichergestellt wird, dass die Offenlegung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials neuer Gebäude gemäß Artikel 7 Absatz 2 auch dann möglich ist, wenn keine spezifischen Daten vorliegen. Die Mitgliedstaaten legen mit einem kohärenten und konservativen Ansatz klare Vorschriften für die Generierung und Aktualisierung generischer Daten und Standardwerte fest. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die erforderlichen Daten, einschließlich generischer Daten und Standardwerte, öffentlich zugänglich gemacht werden, um Berechnungen des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials für neue Gebäude zu den in Artikel 7 Absatz 2 genannten Zeitpunkten zu ermöglichen, auch in Fällen, in denen keine projektspezifischen oder produktspezifischen Daten verfügbar sind. In Bezug auf Datenarten, die nicht gemäß der Bauprodukteverordnung oder den Rechtsvorschriften über Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung verfügbar sind, sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Marktfragmentierung zu begrenzen, indem sie zuverlässige und kompatible verfügbare Daten anerkennen, die in einem Mitgliedstaat bereitgestellt werden, einschließlich produkt- und projektspezifischer Daten, die gemäß EN 15804, EN 50693 oder einer vergleichbaren Norm berechnet wurden. Die Mitgliedstaaten müssen in jedem Fall die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um bei der Kombination dieser Daten aus verschiedenen Quellen die Kohärenz und Kompatibilität der Daten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Endergebnisse für das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial zuverlässig sind. 4. NUTZFLÄCHE Das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial ist in kg CO2-Äq/m2 Nutzfläche anzugeben. Die Mitgliedstaaten müssen festlegen, wie die Definition der Nutzfläche in der Praxis zur Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials neuer Gebäude zu verwenden ist. Die Nutzfläche muss der Fläche der Gebäudeteile entsprechen, die bei der Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials zu berücksichtigen sind, und darf nicht über die Gebäudehülle hinausgehen. Die Mitgliedstaaten müssen die auf nationaler Ebene festgelegte Nutzfläche anhand der Komponentenflächen beschreiben, die gemäß den Internationalen Flächenermittlungsstandards für Immobilien (International Property Measurement Standards, IPMS) oder einer gleichwertigen Norm, die die Transparenz, Kohärenz und Vergleichbarkeit von Flächenmessungen gewährleistet, definiert sind. Das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial wird im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes gemäß Artikel 19 und Anhang V oder gegebenenfalls des Gebäudeteils berechnet und offengelegt. Sofern relevant, können die Mitgliedstaaten Vorschriften für die Zuordnung der Emissionen von Gebäudekomponenten festlegen, die zu mehreren Gebäuden gehören. Mit diesen Vorschriften muss sichergestellt werden, dass die Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials der verschiedenen Gebäude und Projekte fair, transparent und kohärent ist. 5. ANWENDUNGSBEREICH DER LEBENSZYKLUSPHASEN Das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial wird für jede erforderliche Lebenszyklusphase gemäß Tabelle 2 berechnet. Die Mitgliedstaaten können beschließen, optionale Lebenszyklusphasen von der Berechnung gemäß Tabelle 2 auszuschließen. Wenn aufgrund der auf Produktebene verfügbaren Informationen mehrere Szenarien möglich sind, muss die für jede Lebenszyklusphase erfolgende Berechnung auf Gebäudeebene für das Gebäudeprojekt oder das Gebäude so repräsentativ wie möglich sein. Sind keine zuverlässigen Informationen verfügbar oder ist eine vereinfachte Berechnung angebracht, können die Mitgliedstaaten beschließen, für die Berechnung die Verwendung eines Standardszenarios nach dem Grundsatz des Worst-Case-Szenarios zuzulassen. Die Mitgliedstaaten können Standardwerte für alle Lebenszyklusphasen oder Teillebenszyklusphasen im Einklang mit den in Abschnitt 3 genannten Anforderungen an die Daten für die Berechnung festlegen, um Datenlücken zu schließen oder die Berechnung erforderlichenfalls zu vereinfachen. Tabelle 2 Zu berechnende Lebenszyklusphasen gemäß EN 15978:2011 und prEN 15978:2025 und unter Berücksichtigung späterer Normen in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Bauwerken und die Berechnungsmethode für die Bewertung der Umweltverträglichkeit von Gebäuden Lebenszyklusphasen Erforderlich/Optional EN 15978:2011 prEN 15978:2025 A1: Rohstoffbereitstellung A1: Gewinnung und vorgelagerte Produktion Erforderlich A2: Transport A2: Transport zum Werk Erforderlich A3: Herstellung A3: Herstellung Erforderlich A4: Transport A4: Transport Erforderlich Die Mitgliedstaaten können beschließen, die Berechnung auf die auf Produktebene verfügbaren Informationen und gleichwertige generische Daten oder Standardwerte zu beschränken A5: Bau/Installationsprozess A5: Bau/Installationsprozess Erforderlich Die Mitgliedstaaten können beschließen, Prozesse im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten vor dem Bau und dem Transport von Arbeitskräften zum und vom Standort auszuschließen. Wird ein Prozess im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten vor dem Bau oder dem Transport von Arbeitskräften zum und vom Standort berechnet, sind die Ergebnisse als separate Indikatoren anzugeben B1: Nutzung B1: Nutzung B1.1: Emissionen aus Materialien und Karbonisierung B1.2: Diffuse Emissionen von Kältemitteln Erforderlich Die Mitgliedstaaten können beschließen, die Berechnung auf die auf Produktebene verfügbaren Informationen und gleichwertige generische Daten oder Standardwerte zu beschränken, einschließlich der Auswirkungen im Zusammenhang mit diffusen Emissionen von Kältemitteln B2: Instandhaltung B2: Instandhaltung Erforderlich Die Mitgliedstaaten können beschließen, die Berechnung auf die auf Produktebene verfügbaren Informationen und gleichwertige generische Daten oder Standardwerte zu beschränken B3: Instandsetzung B3: Instandsetzung Erforderlich Die Mitgliedstaaten können beschließen, die Berechnung auf die auf Produktebene verfügbaren Informationen und gleichwertige generische Daten oder Standardwerte zu beschränken B4: Austausch B4: Austausch von Gebäudekomponenten Erforderlich Die Mitgliedstaaten müssen auf nationaler Ebene eindeutige Regeln in Bezug auf die Quantifizierung der Austausche der Komponenten oder Produkte festlegen, z. B. einfache gemittelte Dezimalzahl der Austausche, ganze Zahl der Austausche Sofern verfügbar, sind Informationen über die Bezugsnutzungsdauer zu verwenden, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, der Verordnung (EU) 2024/3110 oder den auf der Grundlage der Richtlinie 2009/125/EG, der Verordnung (EU) 2017/1369 oder der Verordnung (EU) 2024/1781 erlassenen Produktvorschriften bereitgestellt wurden. B5: Modernisierung B5: Modernisierung Optional B6: Energieverbrauch im Betrieb B6: Energieverbrauch im Betrieb B6.1: Regulierte gebäudeintegrierte Systeme (Dienste) B6.2: Nicht regulierte gebäudeintegrierte Systeme (Dienste) B6.3: Sonstiger Energieverbrauch im Zusammenhang mit Tätigkeiten der Gebäudenutzer Erforderlich Die Berechnung sollte mit der Berechnung der betriebsbedingten Treibhausgasemissionen gemäß dem in Anhang I festgelegten gemeinsamen allgemeinen Rahmen in Einklang stehen. Die Mitgliedstaaten können die Berechnung auf regulierte gebäudeintegrierte Systeme (Dienste) beschränken, die unter diese Richtlinie fallen. Sofern die Mitgliedstaaten beschließen, vorausschauende Treibhausgasemissionsfaktoren für die betriebsbedingten Emissionen zuzulassen, müssen die Faktoren begründet, kohärent und für den gesamten Bezugszeitraum klar definiert sein Die Zuordnung der Auswirkungen der eingespeisten Energie erfolgt gemäß EN 15978. Die Auswirkungen der eingespeisten Energie werden in der Lebenszyklusphase D2 angegeben. B7: Wasserverbrauch im Betrieb B7: Wasserverbrauch im Betrieb B7.1: Wesentliche gebäudeintegrierte Systeme (Toiletten, Duschen, Badezimmer, Heizung, Kühlung, Belüftung, Befeuchtung und Bewässerung) B7.2: Sonstige gebäudeintegrierte Systeme (Schwimmbecken, Saunas usw.) B7.3: Nicht gebäudeintegrierte Systeme (z. B. Geschirrspüler, Waschmaschinen usw.) Optional B8: Gebäudeintegrierte Nutzeraktivitäten, die nicht unter B1-B7 fallen B8.1: Transport von Personen zum und vom Gebäude B8.2: Aufladen von Elektrofahrzeugen am Gebäudestandort B8.3: Sonstiges, z. B. Nutzung von Verbrauchsmaterial wie Papier für Büros, Möbeln oder nicht am Gebäude befestigter Geräte Optional C1: Rückbau C1: Rückbau/Abbruch Erforderlich Die Mitgliedstaaten können beschließen, die Berechnung auf die auf Produktebene verfügbaren Informationen und gleichwertige generische Daten oder Standardwerte zu beschränken C2: Transport C2: Transport zur Abfallbehandlung oder -entsorgung Erforderlich Die Mitgliedstaaten können beschließen, die Berechnung auf die auf Produktebene verfügbaren Informationen und gleichwertige generische Daten oder Standardwerte zu beschränken C3: Abfallbehandlung für die Wiederverwendung, das Recycling und/oder die Verwertung C3: Abfallbehandlung für die Wiederverwendung, das Recycling und/oder die Verwertung Erforderlich Die Mitgliedstaaten können beschließen, die Berechnung auf die auf Produktebene verfügbaren Informationen und gleichwertige generische Daten oder Standardwerte zu beschränken C4: Entsorgung C4: Abfallentsorgung Erforderlich Die Mitgliedstaaten können beschließen, die Berechnung auf die auf Produktebene verfügbaren Informationen und gleichwertige generische Daten oder Standardwerte zu beschränken D: Vorteile und Belastungen jenseits der Systemgrenze D1: Wiederverwendung, Recycling und energetische Verwertung infolge der Nettoströme von Materialien, die die Systemgrenze verlassen Erforderlich Die Mitgliedstaaten können beschließen, die Berechnung auf die auf Produktebene verfügbaren Informationen und gleichwertige generische Daten oder Standardwerte zu beschränken D2: Potenzielle Vorteile und Belastungen durch Einspeisungen in die Versorgungsnetze (z. B. von elektrischer Energie, thermischer Energie, Trinkwasser) Erforderlich 6. ZUORDNUNG VON EMISSIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ENERGIEVERBRAUCH DES GEBÄUDES UND DER ENERGIEERZEUGUNG AM STANDORT In Tabelle 3 sind die drei möglichen Ansätze für die Zuordnung grauer Emissionen im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch eines Gebäudes und der Energieerzeugung am Standort dargestellt. Um Transparenz, Kohärenz und Genauigkeit bei der Berechnung zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten einen der in Tabelle 3 aufgeführten Ansätze auswählen, d. h. Ansatz A, Ansatz B1 oder Ansatz B2. Wird auf nationaler Ebene Ansatz B1 oder Ansatz B2 ausgewählt, müssen die Mitgliedstaaten die gewählten Zuordnungsregeln, die für die Berechnung im Einklang mit der Energieberechnung und den einschlägigen Normen erforderlich sind, öffentlich zugänglich machen. Für die Zwecke der Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials erfolgt die Zuordnung der betriebsbedingten Emissionen im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch des Gebäudes und der Energieerzeugung am Standort in allen Lebenszyklusphasen im Einklang mit der gewählten Zuordnung der grauen Emissionen und gemäß EN 15978. Tabelle 3 Berechnung der grauen Emissionen aus der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen am Standort Einflussfaktor Ansatz A Ansatz B1 oder Ansatz B2 Art der Zuordnung grauer Emissionen von Energiespeicherkomponenten zum Gebäude Vollständig dem Gebäude zugeordnet Art der Zuordnung grauer Emissionen sonstiger Systemteile zum Gebäude Vollständig dem Gebäude zugeordnet B1: Proportionale Zuordnung zum Gebäude auf der Grundlage des Anteils der für den Eigenverbrauch genutzten gewonnenen/erzeugten Energie B2: Zuordnung zum Gebäude für Komponenten, die in die Gebäudehülle integriert sind und ihre Oberfläche bilden, sowie proportionale Zuordnung der verbleibenden grauen Emissionen zum Gebäude auf der Grundlage des Anteils der für den Eigenverbrauch genutzten gewonnenen/erzeugten Energie 7. ANWENDUNGSBEREICH DER GEBÄUDEKOMPONENTEN UND DER TECHNISCHEN AUSRÜSTUNG Bei der Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials müssen mindestens die Gebäudekomponenten und technischen Ausrüstungen berücksichtigt werden, die in Tabelle 4 unter Ebene 2 für die Kategorien Gebäudehülle und Gebäudekern aufgeführt sind. Die Mitgliedstaaten müssen für eine umfassende und genaue Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials sorgen, wobei sie auf nationaler Ebene die Gebäudekomponenten und die technische Ausrüstung eines Gebäudes, die für die Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials erforderlich sind, klar beschreiben. Dazu können die Mitgliedstaaten die für die Ebenen 3 und 4 der Tabelle 4 aufgeführten Beispiele nutzen und wesentliche Abweichungen in den nationalen Rechtsvorschriften angeben. Gebäudekomponenten und technische Ausrüstung oder Systeme, die unter den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des bewerteten Gebäudes fallen, müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Mitgliedstaaten der Auffassung sind, dass das Eigentumsrecht an ihnen und ihre Instandhaltung teilweise oder ausschließlich in der Verantwortung des Gebäudeeigentümers liegen , auch wenn sie sich außerhalb des bewerteten Gebäudes befinden und von diesem strukturell unabhängig sind. Wenn sich Gebäudekomponenten und technische Ausrüstung außerhalb des bewerteten Gebäudes befinden und von diesem strukturell unabhängig sind, werden die mit diesen Gebäudekomponenten und technischen Ausrüstungen verbundenen Emissionen bei der Analyse der grauen und der betriebsbedingten CO2-Emissionen berücksichtigt, jedoch nicht ihre Flächen. Die Mitgliedstaaten können es in Betracht ziehen, generische Daten oder Standardwerte für alle in Tabelle 4 aufgeführten Ebenen im Einklang mit den in Abschnitt 3 genannten Anforderungen an die Daten für die Berechnung festzulegen, um Datenlücken zu schließen oder die Berechnung erforderlichenfalls zu vereinfachen. Tabelle 4 Hierarchische Anwendungsbereiche von Gebäudekomponenten und technischer Ausrüstung Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3 (Beispiel) Ebene 4 (Beispiele) Gebäudemantel Unterbau Pfahlgründung und Unterpfählung Permanente Pfähle und Caisson Unterfangung Fundamente Seitliche Stützen Plattenfundamente, Pfahlkappen, Säulensockel, Streifenfundamente; Gurtträger, Zugträger Wände und Säulen des Unterbaus Bodenplatten und Träger (wenn das Gebäude ein Kellergeschoss aufweist, sollten die Bodenplatten des Kellergeschosses unter den „Elementen des Kellergeschosses“ der Ebene 3 berücksichtigt werden) Aufzugsgruben (Platten und Wände) Elemente des Kellergeschosses Seitliche Stützen des Kellergeschosses Bodenplatten und Sauberkeitsschicht Stützwände Tragende Wände, Stützen und Säulen des Kellergeschosses Kellergeschossträger, -balken, -verstrebungen und -platten Treppen und Rampen des Kellergeschosses Vertikale wasserfeste Wannenabdichtung, Entwässerungsmatte, Abflüsse und Deckwand Horizontale wasserfeste Wannenabdichtung, Entwässerungsmatte, Abflüsse und Aufbetonplatte Dämmung des Kellergeschosses Aufzuggruben, Pumpensümpfe, Kanäle Verbundteile, vorgefertigte Teile und verschiedene andere Teile des Unterbaus Oberbau Rahmen und Platten (oberhalb der Bodenplatten) Tragende Wände, Stützen und Säulen Obergeschossträger, -balken, -verstrebungen und -platten Dachträger, -balken, -verstrebungen und -platten Treppen (die Teil des Oberbaus sind) Brandschutzisolierung der Stahlkonstruktion Behälter, Becken und Verschiedenes Nur wenn sie sich innerhalb der Gebäudehülle befinden (und nicht in Außenanlagen) Verbundteile, vorgefertigte Teile und verschiedene andere Teile des Oberbaus Teile der Außenarchitektur (nicht tragend) Fassade Nicht tragende Außenwände und äußere Merkmale Außenwandoberflächen außer Verkleidungen Fassadenverkleidungen und Vorhangfassaden Außenfenster Außentüren Außenliegende Schaufensterfronten Rollläden und Feuerschutzklappen Dach Dacheindeckungen Oberlichter Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit Wärmedämmung Dachgestaltung (hart und weich) Verbundteile, vorgefertigte Teile und verschiedene andere Teile der Außenarchitektur (nicht tragend) Gebäudekern Innenliegende oder überdeckte Teile der Architektur (nicht tragende) Untergliederungen Innenbereich Nicht tragende Innenwände und Trennwände Wärmedämmung Innenliegende Schaufensterfronten Toilettenkabinen Bewegliche Trennwände Kühlräume Innentüren Innenfenster Rollläden und Feuerschutzklappen Verschiedene Betonteile Armaturen und Verschiedenes Balustraden, Geländer und Handläufe Treppen und Stege, die nicht Teil des Oberbaus sind, Dachleitern Einbauschränke , Wandschränke, Lagerräume, Spinde, Sitzflächen, Regale, Ladentische/Tresen/Schalter, Bänke Integrierte dekorative Merkmale Wartungsklappen Überdeckte Oberflächen Fußbodenbelag (innen und außen (d. h. überdeckt oder auf Balkonen)) Innenwandoberflächen und -verkleidungen Deckenoberflächen und Zwischendecken (innen oder außen) Wärmedämmung Verbundteile, vorgefertigte Teile und verschiedene andere innenliegende oder überdeckte Teile der Architektur (nicht tragend) Gebäudedienste und -ausrüstung: Wasser- und Abwassersysteme Sanitärkeramik Toiletten, Spülkästen, Duschwannen, Badewannen, Wasserhähne, Steuerungen, Duschköpfe, Waschbecken, Spülbecken, Durchlauferhitzer Kaltwassersysteme Thermostat, Wärmemengenzähler, Kaltwasserzähler, Pumpen/Zusatzaggregat, sonstige Zähler, Rohrleitungen, Rohrleitungsisolierung, Halterungen/Aufhängung, Ausrüstung für Frostschutz und Begleitheizung Kaltwasserspeicherung Speicherbehälter und alle Aufbereitungs- und Filtersysteme zur Kontrolle der Wasserqualität Oberflächenwasser-/Regenwasser-/Schmutzwasser-Entwässerung Rohrleitungen, Isolierung, Halterungen, Regenwasserspeicher, Dämpfung, Auslässe, Pumpen, Fallrohre, Abwasserleitungen, Kondensationsrohre, Isolierung, Halterungen, Zisterne, Geruchsverschlüsse, Pumpe, Abfluss Wasserwiederverwendungssysteme Speicherbehälter für das Auffangen von Grauwasser/Regenwasser, Rohrleitungen und Aufbereitungsanlagen innerhalb der Gebäudelinie Gebäudedienste und -ausrüstung: Heizungsanlagen Ausrüstung für die Wärme- und Warmwassererzeugung Gas-/Elektrokessel, Luft-/Wasser-/Erdwärmepumpen, Kühlaggregat, lokaler Warmwasserbereiter, Holzofen, Biomassekessel, solarthermische Wärme- und Warmwassersysteme. Gemeinschaftsheizungsanlagen, die sich innerhalb der Gebäudestandfläche befinden, werden bis zum Standort des Zählers in diesen Anwendungsbereich einbezogen. Über den Zähler hinaus werden diese Anlagen als Teil des Verteilernetzes betrachtet. Grube und Verteiler sind einzubeziehen, auch wenn sie außerhalb der Gebäudestandfläche liegen. Plattenwärmetauscher, der an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Geräte zur Warmwassererzeugung (z. B. Warmwasserbereiter). Wärme- und Warmwasserverteilung und -steuerung, Zubehör, Wärmestrahler, Wärmetauscher/Endgeräte Elektrischer Heizkörper, Wasserheizkörper, Fußbodenheizung, Wärmeschnittstelleneinheit, Plattenwärmetauscher, Pumpen, mechanische Schalttafel, Druckbehälter, Dosieranlage, Abzweigsteuerung, Entfeuchter, Schwingungslager, Thermostat, Wärmemengenzähler, Warmwasserzähler, Rohrleitungen, Rohrleitungsisolierung, Halterungen/Aufhängung, Ausrüstung für Frostschutz und Begleitheizung Wärmespeicheranlagen Warmwasserspeicher, Puffergefäß, Ausdehnungsgefäß Gebäudedienste und -ausrüstung: Spezielle Kälteversorgungsanlagen (wenn eine Anlage sowohl Wärme als auch Kälte liefert, darf sie nur unter „Heizungsanlagen“ einbezogen werden) Kälteerzeugungsanlagen Kühlturm, Gebläsekonvektoren, Luftkonditionierer Kältestrahler, Umtauscher/Endgeräte, Zubehör und Steuerung, Verteilung, Speicherung Kaltwasserspeicher, Puffergefäß, Ausdehnungsgefäß für Kältegeräte, Pumpen, mechanische Schalttafel, Druckbehälter, Dosieranlage, Abzweigsteuerung, Entfeuchter, Schwingungslager, Thermostat, Wärmemengenzähler, Kaltwasserzähler, Rohrleitungen, Rohrleitungsisolierung, Halterungen/Aufhängung, Ausrüstung für Frostschutz und Begleitheizung Gebäudedienste und -ausrüstung: Lüftungsanlagen Luftbewegung Ventilatoren, mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung, Lüftungszentrale, Deckenventilatoren, Küchenbelüftung, Luftschleier Luftauslässe Diffusoren, Gitter, Anlagen mit variablem Luftvolumen, Anlagen mit konstantem Luftvolumen, Lüftungslamellen Leitungen und Zubehör Leitungen, Isolierung, Halterungen, feuerbeständige Leitungen Regelklappen, Dämpfung und Brandschutz im Zusammenhang mit Lüftungsanlagen Variabler Luftvolumenstromregler, Volumensteuerungsdämpfer, Brandklappe, Dunst- und Rauchabsaugung, motorisierte Rauchklappe, Treppenhausdruckbelüftung, feuerbeständige Ventilatoren, Druckentlastungsklappen, Steuerungen, Lüftungslamellen, Gasabsaugung, Schalldämpfung Gebäudedienste und -ausrüstung: Beleuchtungssysteme Innenbeleuchtung Innenbeleuchtungskörper, Anschluss, Anschlusskasten, Steckdose, Lichtsteuerung, Kabel, Schalter Außenbeleuchtung (am Gebäude befestigt) Leuchten/Stangen/Halterungen usw., die am Gebäude befestigt sind. Außenbeleuchtungskörper, Anschluss, Anschlusskasten, Steckdose, Lichtsteuerung, Kabel, Schalter Notbeleuchtung Notleuchten, Steuerungen, Kabel, Schalter Sonstige Beleuchtung Arbeitsplatzbeleuchtung, Bühnen-/Unterhaltungsbeleuchtung, Auslagenbeleuchtung im Einzelhandel, Architekturbeleuchtung einschließlich der zugehörigen Beleuchtungskörper, Auslässe, Verbindungsboxen, Steckdosen, Lichtsteuerungen, Kabel, Schalter Gebäudedienste und -ausrüstung: Elektrische Einrichtungen für Strom, Kommunikation, Sicherheit, IT und Branderkennung Stromzufuhr Einschließlich interner und am Gebäude befestigter Anlagen. Stromversorgungskabel, Kabelträgergehäuse, Schalttafel/Verteilung, Backup-Ausrüstung, Sammelschiene, Transformator, Steckdosen/Schalter, Bodensteckdosen, Sensoren, Hochspannung, Mittelspannung, Niederspannung, Niedrigleistung, Gehäuse Kleinspannung/Kommunikation/Sicherheit Kleinspannungssysteme Kommunikationsausrüstung und audiovisuelle Ausrüstung. Sicherheit: Videoüberwachungsausrüstung, Sicherheitssensoren und Alarme IT und Daten IT-Ausrüstung: alle datenbezogenen Ausrüstungen, z. B. WiFi-Ausrüstung, Server, Backbone-Verkabelung und strukturierte Verkabelung, Computer, Drucker, Datenschränke, Patchpanels Gebäudemanagementsystem Gebäudemanagementsystem/Steuerung für Gebläsekonvektoren, Außenstation, Bündelnetzsteuerung mit Computer (Kopfstation), erforderliche Verkabelung, Steuerventile, Sensoren für die Temperaturstatistik Backup-Stromerzeugung Unterbrechungsfreie Stromversorgung, Backup-Erzeugung, Batterieversorgung, Hilfsgenerator innerhalb der Gebäudelinie Branderkennung und -meldung Brandmeldeanlagen einschließlich Branderkennung, Verkabelung, Brandmelderzentrale und Brandmeldeeinheit Gebäudedienste und -ausrüstung: Erzeugung von erneuerbarer Energie am Gebäudestandort Erneuerbare Energie — Stromerzeugung am Gebäudestandort und am/auf dem Gebäude Photovoltaikpaneel, Wechselrichter, Windkraftanlage, Wasserkraftanlage, am Gebäude befestigt oder innerhalb der Gebäudestandfläche Erneuerbare Energie — Speicherung am Standort Batterie innerhalb der Gebäudestandfläche Gebäudedienste und -ausrüstung: Lebensrettungs-, Brennstoff- und Fortbewegungssysteme Sprinkleranlage Rohre, Kopfstücke, Ventile, Behälter, Schläuche, Pumpen Feuerlöschanlagen Trockene und nasse Steigleitungen, Hydranten, innerhalb der ausgewiesenen Gebäudestandfläche, Steuerungen/Sensoren für den automatischen Rauchabzug, Brandunterdrückungssystem Blitzschutz/Erdung Blitzableiter, Erdungsstäbe Brennstoffanlagen Alle Brennstoffzufuhren, gepumpt oder unter Druck, ausgenommen Strom Ausrüstung für Gas: Anschluss, Gaszähler, Druckregler, Rohrleitungen, Ventile. Brennstoffbehälter am Standort, Trockenlager. Förderschnecken Aufzug, Treppenaufzug, Hebebühne Zu berücksichtigen sind Systeme für Aufzug, Treppenaufzug und Hebebühne. Die Stromversorgung dieser Systeme ist unter den elektrischen Anlagen zu berücksichtigen. Rolltreppen und Rollsteige Zu berücksichtigen sind Systeme für Rolltreppen und Rollsteige. Die Stromversorgung dieser Systeme ist unter den elektrischen Anlagen zu berücksichtigen. Gebäudedienste und -ausrüstung: Abfallentsorgungssysteme Entsorgungssysteme für Sondermüll und kommunale Abfälle Abfallverbrennungsanlagen und alle Systeme für Abfallströme und Entsorgungsanlagen Verbundteile, vorgefertigte Teile und verschiedene andere Teile für Gebäudedienste und -ausrüstung Außenanlagen (Optional) Außerhalb des Gebäudes befindliche Straßen, Wege, Pflaster und andere für den Personen- oder Fahrzeugverkehr geeignete Flächen, die sich innerhalb des Gebäudegrundstücks befinden Straßen und Wege für den Fuß- oder Fahrzeugverkehr Zu berücksichtigen ist die Vorbereitung von Untergrundarbeiten einschließlich Behandlung, Verlegung, Planierung, Einebnung und Verdichtung Sauberkeitsschicht, Ortbeton einschließlich Schalung, Bewehrung, Anschlüsse, Entwässerungs-/Unkrautmembranen, Bordsteine, Einfassungen, Zubehörteile, auf der Oberfläche aufgebrachte Gehwegs-/Straßen-/Stellplatzmarkierungen, Oberflächengestaltung, z. B. — Makadam- oder Asphaltoberflächen — Mauerwerk, Pflastersteine, Platten, Kopfstein, Naturstein — Kies, Splitt, Holzspäne — Rasengittermatten — Oberflächen für Spielplätze, Sportplätze oder andere Sondernutzungen — Alle Systeme zur Oberflächenentwässerung und/oder zur Dämpfung — Stufen, Treppen und Rampen (einschließlich Unterbau, Körper und Oberfläche) außerhalb der ausgewiesenen Gebäudelinie Fußwege Pflaster und weiche Oberflächen für Fußwege Ausstattungsteile für die Abgrenzung von Außenbereichen, Flächen und Zonen des Gebäudegrundstücks sowie für ästhetische Zwecke Außenzäune Zu berücksichtigen sind solche aus Holz, Metall und Beton, Mauern, Geländer, Tore, Wände und Zwergmauern außerhalb des Gebäudes, die nicht Teil der thermischen Gebäudehülle und neu sind Zu berücksichtigen sind Fahrzeug- und Fußgängerabsperrungen, die zu Schutzzwecken für eine bestimmte Beanspruchung ausgelegt sind, mit den dazugehörigen Toren Zu berücksichtigen sind Anforderungen an den Unterbau, Bauteile, Pfosten, Befestigungen, Beschlagteile, Zubehörteile wie Mauerabdeckungen, elektrische Geräte, Steuerungen und Oberflächen Zu dieser Kategorie gehören Stützwände, die nicht Teil des Gebäudes sind und in der Regel aus Beton, Holz oder Mauerwerk bestehen, einschließlich aller Unterbau-/Pfahlgründungen, bewehrter Erde, Entwässerungsanforderungen, Membranen, Bauteilen, Befestigungen, Zubehör wie Mauerabdeckungen, Fugen, konservierender Mittel, Oberflächen, Drahtschotterbehälter Außengeländer Außenwände Außenausstattungen Straßenmöblierung am Standort, einschließlich Toren (sofern nicht Teil von Zäunen oder Absperrungen), Drehkreuzen, festen/klappbaren/abnehmbaren Poller, Sitzen, Sitzen, Bänken, Tischen, Mülleimern, Streugutbehältern, Plakatwänden/Aushangtafeln, Fahrradständern/-unterständen, Wegweisern, Fahnenmästen, Außensport-/Spielplatzausrüstung, kleiner Fußgängerbrücken, Bushaltestellen, Unterständen, Telefonzellen, Briefkästen, Skulpturen/Außenkunstwerken, dekorativer Wasserelemente einschließlich etwaig erforderlicher Unterbauten, Behälter, Bauteile, Rohrleitungen, Steuerungen und Ausrüstungen Externe Gebäudedienste Allgemeiner Hinweis: Diese Kategorie umfasst alle Dienste, die keine direkte Verbindung zum Gebäude aufweisen oder außerhalb der Gebäudestandfläche angesiedelt sind. Außenentwässerung Unter- und oberirdische Schmutzwasser-/Oberflächenwasser-/Bodenentwässerung ab dem ersten Einstiegsschacht außerhalb der Umfassungsmauer des Gebäudes, dem Kanalisationsanschluss oder anderem Ableitungskanal (z. B. einer Abwasseraufbereitungsanlage am Gebäudestandort). Ebenfalls zu berücksichtigen sind Rinnen, Rohrleitungen, Armaturen, Fundamente, Verfüllung, Gestelle, Stützen, Anschlüsse, Straßeneinläufe und Gitterroste (z. B. auf Straßen). Komplettpumpstationen, Auslass-/Abflussendstücke, Oberflächenbeschichtungen, vorgefertigte Kanäle, Kammern, Einstiegsschächte, Kanäle, Sickerschächte, Senkgruben, Benzinabscheider. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Änderungs-, Instandsetzung-, Befüllungs- oder Reinigungsarbeiten an vorhandenen Entwässerungssystemen, Einstiegsschächten und Gitterrosten. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Anlagen für nachhaltige städtische Entwässerungssysteme (nicht bepflanzt), Drainage gefährlicher Flüssigkeiten wie Chemikalien und flüssiger Industrieabfälle Externe Dienste — Wasser Wasserversorgungssysteme, die über Rohrleitungen Wasser aus dem Netz des öffentlichen Versorgungsunternehmens bis zur Anschlussstelle am Gebäude leiten, einschließlich der Verteilung an externe Entnahmestellen (z. B. Anlagen und Ausrüstungen im Außenbereich, Hydranten). Hydranten/Regenwasserrecycling/Grauwasserrecycling außerhalb der ausgewiesenen Gebäudelinie. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Behälter, Rohrleitungen, Begleitheizung, Isolierung und Anschlüsse Externe Dienste — Strom Verteilung von Hochspannungsstrom vom öffentlichen Versorgungsunternehmen an eine Transformatorstation am Gebäudestandort, Verteilung von Niederspannungsstrom vom Transformator am Standort an die Hauptschalttafel innerhalb des Gebäudes und an externe Anlagen zur Stromversorgung, einschließlich Notstrom- oder Hilfsgeneratoren. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Kabel, Verdrahtung, Tafeln, Leitungskanäle, Zugangsabdeckungen, Anschlüsse, Verteilung, Rinnen, Gruben, (Kompakt-)Transformatorstationen und Anlagen für die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV-Anlagen) Externe Dienste — Gas Erdgasversorgungssysteme, die über Rohrleitungen Gas aus dem Netz des öffentlichen Versorgungsunternehmens bis zum Gaszähler und Flüssiggas (LPG) aus externen Speicherbehältern zum Verteilerpunkt leiten, einschließlich der Verteilung von Netzgas an externe Entnahmestellen (z. B. an Anlagen und Ausrüstungen im Außenbereich). Ebenfalls zu berücksichtigen sind Verteilung, Zugangsabdeckungen, Anschlüsse, Rinnen, Gruben, Speichertanks/-flaschen Externe Dienste — Telekommunikation und ähnliche Dienste Verbindung von Telekommunikationssystemen, Kabelfernsehen, Internet und anderen Kommunikationssystemen des öffentlichen Versorgungsunternehmens oder eines anderen Dienstleisters mit der Hauptverteilerstelle innerhalb des Gebäudes. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Kabel, Verdrahtung, Tafeln, Leitungskanäle, Zugangsabdeckungen, Anschlüsse, Verteilung, Rinnen, Gruben Externe Dienste — Brennstoffspeicherung Externe Brennstoffspeicher und Rohrleitungsverteilersysteme für Brennstoff. Speichertanks und -behälter außerhalb des Gebäudes sowie Rohrleitungen zur Verteilung von Öl, Benzin oder Diesel von den Speichertanks oder -behältern bis zur Eintrittsstelle innerhalb des Gebäudes oder zu externen Anlagen und Ausrüstungen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Verteilung, Pumpen, Ventile, Isolierung, Zugangsabdeckungen, Anschlüsse, Überwachungsausrüstung, Rinnen, Gruben, Speichertanks/-flaschen Externe Dienste — Beleuchtung Externe Standortbeleuchtungs-/Straßenbeleuchtungssysteme, u. a. für Fußgängerbereiche, Wege, Straßen, beleuchtete Verkehrszeichen, Außenbeleuchtung. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Kabel, Verdrahtung, Tafeln, Leitungskanäle, Zugangsabdeckungen, Anschlüsse, Verteilung, Rinnen, Gruben, Steuerungen und die Leuchten/Lampen selbst, einschließlich Beleuchtung für Sportplätze Externe Dienste — Sicherheitssysteme Sicherheitssysteme, einschließlich Videoüberwachung, Kameramasten, allgemeiner externer Netzteile für Sicherheitsausrüstung und spezieller Sicherheitsbeleuchtung Verbundteile, vorgefertigte Teile und verschiedene andere Teile für externe Gebäudedienste Außengebäude Kleine Nebengebäude Gesonderte kleine externe Nebengebäude, die mit den Gebäudesystemen und dem normalen Betrieb des Gebäudes sowie dem Zugang zum Standort im Zusammenhang stehen, einschließlich Kesselhäusern, Umspannhäusern, Brennstofflagergebäuden, Fahrradhäusern, Schuppen, Lagerräumen und Wachhäusern Unabhängige Parkeinrichtungen Ober- oder unterirdische Einrichtungen, die von den Gebäudenutzern einzeln oder gemeinsam genutzt werden Verbundteile, vorgefertigte Teile und verschiedene andere Teile der Außengebäude (1) Dämmung, Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit, Estrich, Anschlüsse, Entwässerungsarmaturen oder -elemente, Dienstelemente, die zusammen mit den Unterbauteilen eingebaut oder installiert werden, aber nicht bereits unter den spezifischen Einträgen in dieser Tabelle 4 oder an anderer Stelle erfasst sind. (2) Brandschutzisolierung, Dämmung, Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit, Estrich, Anschlüsse, Armaturen, Rampen, verlorene Schalungen, Zwischengeschosskonstruktionen, Stützen für Stufenpodeste, Instandhaltungswege oder andere Elemente, die zusammen mit den Oberbauteilen eingebaut oder installiert werden, aber nicht bereits unter den spezifischen Einträgen in dieser Tabelle 4 oder an anderer Stelle erfasst sind. (3) Brandschutzisolierung, Dämmung, Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit, Estrich, Anschlüsse und Befestigungen am Oberbau, Armaturen, Rampen, Sonnenschutzvorrichtungen, Jalousien, Dachtraufen, Insektenschutz, Gitterkonstruktionen, Brüstungen, Geländer, begrünte Wände, Kamine oder andere Elemente, die zusammen mit den Teilen der Außenarchitektur eingebaut oder installiert werden, aber nicht bereits unter den spezifischen Einträgen hier oder an anderer Stelle erfasst sind. (4) „Einbau-“ bezieht sich auf die Integration der jeweiligen Gebäudemerkmale während der Bauphase und vor der Übergabe des Gebäudes an den Eigentümer. (5) Brandschutzisolierung, Dämmung, Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit, Estrich, Anschlüsse und Befestigungen am Oberbau oder den Instandhaltungswegen, Gerüste, Versiegelung, Klebstoffe, schwimmende Fußböden, Schwingböden, Oberflächen, Linienmarkierungen, Verzierungen, Verkleidungen, Armaturen, Rampen, Gitterkonstruktionen, Brüstungen, Geländer, Feuerstätten oder andere Elemente, die zusammen mit den Oberbauteilen eingebaut oder installiert werden, aber nicht bereits unter den spezifischen Einträgen in dieser Tabelle 4 oder an anderer Stelle erfasst sind. (6) Alle sonstigen Ausstattungsteile, Armaturen oder Elemente, die zusammen mit den Diensten, Systemen und Infrastrukturen des Gebäudes eingebaut oder installiert werden, aber nicht bereits unter den spezifischen Einträgen in dieser Tabelle 4 oder an anderer Stelle erfasst sind. (7) Alle sonstigen Ausstattungsteile, Armaturen oder Elemente im Zusammenhang mit der Installation von Wasser, Gas, Strom, Heizung, Lüftung, oberirdischer Entwässerung, Telekommunikation und anderen Diensten, einschließlich Leitungen, Schutzbeschichtungen, Löchern, Nuten, Kanälen, Abdeckungen, Brandschutzabschottungen, Kennzeichnungen und Sockeln usw., die nicht an anderer Stelle erfasst sind. (8) Bezieht sich auf Gebäude, die außerhalb des bewerteten Gebäudes liegen und von diesem strukturell unabhängig sind, sich aber auf dem Grundstück des bewerteten Gebäudes befinden und für die Nutzer und/oder die gebäudetechnischen Systeme und Infrastrukturen des bewerteten Gebäudes von Nutzen sind. Die strukturelle Unabhängigkeit ist zu verstehen als Fehlen gemeinsamer Fundamente und anderer gemeinsamer tragender struktureller Elemente. (9) Parkeinrichtungen, die mit dem Gebäude strukturelle Elemente gemeinsam haben und innerhalb der Gebäudehülle liegen, gelten nicht als Außengebäude, sondern als Teil des Gesamtgebäudes, sodass die mit ihnen verbundenen grauen CO2-Emissionen, betriebsbedingten CO2-Emissionen und Flächen bei der Analyse berücksichtigt werden. Bei unabhängigen Parkeinrichtungen, die als Außengebäude gelten, werden die mit ihnen verbundenen grauen und betriebsbedingten CO2-Emissionen hingegen bei der Analyse berücksichtigt, jedoch nicht ihre Flächen. In Fällen, in denen eine Parkeinrichtung Teil einer gemeinsamen Struktur mehrerer Gebäude ist, wird entweder der gesamte Gebäudekomplex gemeinsam bewertet, oder die grauen CO2-Emissionen und die Fläche der Parkeinrichtung werden auf der Grundlage des relativen Anteils der jedem Gebäude zugewiesenen Parkplätze zugeordnet. (10) Alle sonstigen Ausstattungsteile, Armaturen oder Elemente im Zusammenhang mit der Errichtung externer Gebäude, die nicht an anderer Stelle erfasst sind. 8. ERGEBNISSE DER BERECHNUNG DES LEBENSZYKLUS-TREIBHAUSPOTENZIALS Bei der Angabe der Ergebnisse im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes muss das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial des Gebäudes in einem transparenten Format angegeben werden, wobei mindestens für jede Lebenszyklusphase gemäß Tabelle 5 Ergebnisse anzugeben sind. Tabelle 5 Offenlegung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes Produktphase (A1-A3) Bauprozessphase (A4-A5) Nutzungs-, Instandhaltungs- und Austauschphase (B1-B4) Phase „Energieverbrauch im Betrieb“ (B6) Phase „Ende der Lebensdauer“ (C1-C4) Wiederverwendungs-, Recycling-, Rückgewinnungspotential (D1) Potenzielle Vorteile und Belastungen durch Einspeisungen in die Versorgungsnetze (z. B. von elektrischer Energie, thermischer Energie, Trinkwasser) (D2) Gesamt-Treibhauspotenzial (1) Das Gesamt-Treibhauspotenzial ist die Summe aus dem Treibhauspotenzial fossiler Energie, dem Treibhauspotenzial biogener Energieträger und dem Treibhauspotenzial durch Landnutzung und Landnutzungsänderung.
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