Erwägungsgrund 1 32024L1275
Die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist mehrfach und erheblich geändert worden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden Änderungen eine Neufassung der genannten Richtlinie vorzunehmen.