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Die Überwachung des Gebäudebestands wird durch die Verfügbarkeit von Daten erleichtert, die mit digitalen Instrumenten erhoben werden, wodurch sich die Verwaltungskosten verringern. Daher sollten nationale Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden eingerichtet und die darin enthaltenen Informationen an die Beobachtungsstelle für den EU-Gebäudebestand übermittelt werden.
In das Inventar könnten Daten aus bestehenden Inventaren über den Gebäudebestand aufgenommen werden. Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen,…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Informationen in der nationalen Datenbank mindestens einmal jährlich an die Beobachtungsstelle für den…
Die derzeit bestehenden unabhängigen Kontrollsysteme für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz können zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen…
Artikel 10 Absatz 6 erhält folgende Fassung: (6a) Datenbanken für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz erlauben die Sammlung von Daten über den gemessenen…
Um einen wettbewerbsorientierten und innovativen Markt für intelligente Gebäudedienste zu fördern, der zu einer effizienten Energienutzung und der Integration…
Um die Renovierungsquote festzulegen, müssen die Mitgliedstaaten einen Überblick über die Gebäude haben, die das Niedrigstenergiegebäude-Niveau nicht erreichen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.