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Gebäude, die im Eigentum öffentlichen Einrichtungen stehen oder von diesen genutzt werden sollten durch Einbeziehung von Umwelt- und Energiefaktoren ein Vorbild darstellen. Für diese Gebäude sollten deshalb regelmäßig Energieausweise erstellt werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollte durch Anbringung dieser Energieausweise an gut sichtbaren Stellen unterstützt werden; dies gilt insbesondere für Gebäude, in denen sich öffentliche Einrichtungen befinden und starker Publikumsverkehr herrscht, sowie gewisse Nichtwohngebäude wie Rathäuser, Schulen, Ladengeschäfte und Einkaufszentren, Supermärkte, Gaststätten, Theater, Banken und Hotels.
Energieausweise dienen ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und sollen einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden…
Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem sich mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der nicht auf behördlicher Nutzung…
Gebäude, die als Teil eines ausgewiesenen Umfelds oder aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Werts offiziell geschützt sind, soweit die…
Um sicherzustellen, dass die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden von potenziellen Käufern oder Mietern frühzeitig berücksichtigt werden kann, sollte für Gebäude…
Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Gebäuden, für die ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz nach Artikel 20 Absatz 1…
bestehende Gebäude, die sich im Eigentum von öffentlichen Einrichtungen befinden oder von diesen genutzt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.