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Die Rechtsgrundlage für diese Initiative ermächtigt die Union, die Maßnahmen zu erlassen, die erforderlich sind, um die Ziele der Union im Bereich der Energiepolitik zu verwirklichen. Der Vorschlag trägt zu den energiepolitischen Zielen der Union gemäß Artikel 194 Absatz 1 AEUV bei, insbesondere zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen, was zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt beiträgt.
Die Rechtsvorschriften der Union in den Bereichen Klima und Energie wurden überprüft und geändert, um die Verringerung der Treibhausgasemissionen zu…
Die Union verfolgt eine ehrgeizige Klimaschutzpolitik und hat einen Rechtsrahmen dafür geschaffen, ihre Zielvorgabe für die Verringerung der…
Die Union hat sich dazu verpflichtet, eine Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimapolitik zu schaffen. Energieeffizienz ist eine entscheidende…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Verringerung der Treibhausgasemissionen von Gebäuden, wegen der…
Die Kommission ist befugt, auf der Grundlage von Artikel 192 Absatz 1 AEUV in Verbindung mit Artikel 191 Absatz 1 AEUV Vorschläge für Rechtsakte der Union zur…
Gemäß Artikel 194 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist die Förderung erneuerbarer Energiequellen eines der Ziele der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.