Erwägungsgrund 11 32024L1346
Es sollten Standardbedingungen für die Aufnahme von Antragstellern festgelegt werden, die diesen einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen und vergleichbare Lebensbedingungen in allen Mitgliedstaaten gewährleisten. Einheitliche, den Antragstellern im Rahmen der Aufnahme gewährte Vorteile sollten dazu beitragen, die auf unterschiedliche Umstände bei der Aufnahme zurückzuführende Sekundärmigration von Antragstellern einzudämmen.