RICHTLINIE (EU) 2024/1346 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung)
In Bezug auf die Behandlung von Personen, die unter diese Richtlinie fallen, sind die Mitgliedstaaten gehalten, ihren Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Instrumenten nachzukommen, denen sie beigetreten sind.
Erwägungsgrund 10 32024L1346
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