VERORDNUNG (EU) 2024/1348 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU
In Bezug auf die Behandlung von Personen, die unter diese Verordnung fallen, sind die Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtungen aus den völkerrechtlichen Instrumenten gebunden, deren Vertragspartei sie sind.
Erwägungsgrund 10 32024R1348
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