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Durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) werden ein System zur Bestimmung des für die Bearbeitung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats, gemeinsame Normen für die Asylverfahren, die im Rahmen der Aufnahme gewährten Vorteile und die Aufnahmeverfahren sowie die Rechte von Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz festgelegt. Trotz der Fortschritte beim Aufbau des GEAS bestehen nach wie vor beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die angewandten Verfahren, die den Antragstellern im Rahmen der Aufnahme gewährten Vorteile, die Anerkennungsquoten und die Art des Schutzes für Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz. Diese Unterschiede tragen maßgeblich zu Sekundärmigration bei und untergraben das Ziel, sicherzustellen, dass alle Antragsteller gleichbehandelt werden, unabhängig davon, wo in der Union sie internationalen Schutz beantragen.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) stützt sich auf gemeinsame Standards für Asylverfahren, Anerkennung und Schutz auf Unionsebene sowie für die…
Das GEAS stützt sich auf gemeinsame Normen für die Asylverfahren, die Anerkennung und den Schutz auf Unionsebene, im Rahmen der Aufnahme gewährte Vorteile und…
Um ein gut funktionierendes GEAS zu schaffen, müssen die nationalen Asylsysteme erheblich angeglichen werden. Die derzeitigen in allen Mitgliedstaaten…
Das GEAS stützt sich auf gemeinsame Mindeststandards für Verfahren zur Gewährung von internationalem Schutz, für die Anerkennung und den Schutz auf Unionsebene…
Da in Artikel 78 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein einheitlicher Asylstatus und ein gut funktionierendes GEAS…
Eine gemeinsame Asylpolitik einschließlich eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), das sich auf die uneingeschränkte und umfassende Anwendung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.