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Angesichts der Besonderheiten im Zusammenhang mit den Straftatbeständen der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt ist es erforderlich, ein umfassendes Regelwerk zu schaffen, mit dem das anhaltende Problem der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt gezielt angegangen und den besonderen Bedürfnissen der Opfer solcher Gewalt Rechnung getragen wird. Die geltenden Bestimmungen auf Unions- und nationaler Ebene haben sich als unzureichend erwiesen, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen und zu verhüten. Insbesondere bieten die Richtlinien 2011/36/EU und 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, die auf spezifische Formen solcher Gewalt ausgerichtet sind, und die Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, die den allgemeiner Rahmen für Opfer von Straftaten festlegt, zwar einige Schutzmaßnahmen für Opfer, worunter für die Zwecke dieser Richtlinie Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gemeint sind, sind aber nicht auf ihre besonderen Bedürfnisse ausgerichtet.
Zusätzlich zu den Anforderungen an die individuelle Begutachtung nach Artikel 22 der Richtlinie 2012/29/EU stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass zumindest in…
Frauen mit Behinderungen erfahren unverhältnismäßig häufig geschlechtsspezifische Gewalt und häusliche Gewalt und haben aufgrund ihrer Behinderung oft…
Die Maßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie sind so gestaltet, dass sie den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Mädchen Rechnung tragen, da sie — wie Daten und…
Angesichts der Komplexität und Schwere von Straftaten der Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt sowie angesichts des besonderen Unterstützungsbedarfs…
Ziel dieser Richtlinie ist es, einen umfassenden Rahmen für die wirksame Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der gesamten…
Mit dieser Richtlinie werden Mindestvorschriften festgelegt, weshalb es den Mitgliedstaaten freisteht, strengere strafrechtliche Vorschriften zur Bestimmung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.