32024L1385 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 56 32024L1385RICHTLINIE (EU) 2024/1385 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Erwägungsgrund 55Erwägungsgrund 57 Um eine sekundäre Viktimisierung zu vermeiden, sollten die Opfer die Möglichkeit haben, im Rahmen des Strafverfahrens eine Entschädigung zu erhalten. Erwägungsgrund 55Erwägungsgrund 57