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Die Mitgliedstaaten können Leitlinien für Fälle von Gewalt gegen Frauen oder häuslicher Gewalt für die zuständigen Behörden, die in Strafverfahren tätig sind, herausgeben, darunter Leitlinien für Staatsanwaltschaften. Diese Leitlinien müssen geschlechtersensibel und als Ratschläge gedacht sein und können Hinweise dazu enthalten, wie Um sicherzustellen, dass die in Absatz 1 genannten Leitlinien entsprechend aktualisiert werden, werden sie erforderlichenfalls im Hinblick auf ihre praktische Anwendung überprüft.
sichergestellt werden kann, dass alle Formen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ordnungsgemäß erkannt werden;
einschlägige Beweismittel, einschließlich Online-Beweismittel, zu erheben und zu sichern sind;
die individuellen Begutachtungen nach den Artikeln 16 und 17 durchzuführen sind, einschließlich des Verfahrens zur Überprüfung solcher Begutachtungen;
mit Fällen umzugehen ist, in denen möglicherweise der Erlass oder die Ausführung von Eilschutzanordnungen, Kontakt- und Näherungsverboten oder Schutzanordnungen erforderlich wird;
Opfer traumasensibel, geschlechtersensibel, behindertengerecht und kindgerecht behandelt werden können und das Recht des Kindes auf rechtliches Gehör sowie das Kindeswohl sicherzustellen sind;
sichergestellt werden kann, dass Opfer respektvoll behandelt werden und Verfahren so durchgeführt werden, dass eine sekundäre Viktimisierung oder Reviktimisierung verhindert wird;
dem erhöhten Schutzbedarf und jeglichem Bedarf an einschlägiger Hilfe gemäß Artikel 33 Absatz 1 von Opfern, die von intersektioneller Diskriminierung betroffen sind, Rechnung zu tragen ist;
Geschlechterstereotype erkannt und vermieden werden;
für alle Opfergruppen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt sensibilisiert werden kann;
Opfer an spezialisierte Unterstützungsdienste, einschließlich medizinischer Dienste, vermittelt werden können, damit sichergestellt ist, dass Opfer angemessen behandelt werden und dass Fälle von Gewalt gegen Frauen oder häuslicher Gewalt angemessen und unverzüglich behandelt werden; und
sichergestellt werden kann, dass die Privatsphäre und vertrauliche Informationen von Opfern geschützt werden.
Opfer sollten in der Lage sein, Straftaten der Gewalt gegen Frauen oder von häuslicher Gewalt leicht zu melden und Beweise vorzulegen, ohne sekundär oder…
Angesichts der besonderen Eigenheiten und Umstände im Zusammenhang mit Straftaten der Gewalt gegen Frauen oder von häuslicher Gewalt haben Leitlinien für…
ständige oder zeitweilige Anwesenheit der Strafverfolgungsbehörden oder anderer Stellen, die nach einzelstaatlichem Recht physischen Schutz bieten;
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Leitlinien und Protokolle für Angehörige der Gesundheitsberufe und der Sozialdienste zur Ermittlung und angemessenen…
Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Opfer vor dem Strafverfahren, während des Strafverfahrens und für einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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