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Artikel 2 Nummer 4 der Richtlinie 2001/113/EG legt die verpflichtende Angabe des Zuckergehalts auf dem Etikett fest, es sei denn, auf dem Etikett erscheint eine nährwertbezogene Angabe für Zucker. Diese Anforderung ging über die Bestimmungen der Richtlinie 90/496/EWG des Rates hinaus, nach denen die Angabe von Nährwertinformationen auf vorverpackten Lebensmitteln freiwillig war, es sei denn, es wurde eine nährwertbezogene Angabe gemacht, und nach denen bei einer nährwertbezogenen Angabe für Zucker die Zuckermenge anzugeben waren. Die Richtlinie 90/496/EWG wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgehoben und ersetzt. Gemäß dieser Verordnung ist die Nährwertkennzeichnung auf der Verpackung nun verbindlich vorgeschrieben. Daher ist eine spezifische Bestimmung zur Kennzeichnung in Bezug auf Zucker in der Richtlinie 2001/113/EG nicht mehr erforderlich und sollte gestrichen werden.
Artikel 7 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erhalten folgende Fassung: „Die Nährwertkennzeichnung von Erzeugnissen, bei denen nährwert- und/oder…
Die Richtlinie 90/496/EWG des Rates vom 24. September 1990 über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln enthält allgemeine Vorschriften für die…
Die Richtlinie 90/496/EWG des Rates vom 24. September 1990 über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln regelt den Inhalt und die Darstellung von…
Die Nährwertkennzeichnung von Erzeugnissen, bei denen nährwert- und/oder gesundheitsbezogene Angaben gemacht werden, ist obligatorisch, es sei denn, es handelt…
Aufgrund der Bedeutung von Erzeugnissen, denen Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt wurden, für die Ernährung sowie aufgrund ihrer möglichen Wirkung auf die…
Die nährwertbezogene Angabe „ohne Zuckerzusatz“ in der Liste im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.