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In Anhang I Nummer 3 der Richtlinie 2001/114/EG sind die Behandlungen aufgeführt, die zur Herstellung von eingedickter Milch und Trockenmilch zugelassen sind. Um der sich wandelnden Verbrauchernachfrage gerecht zu werden, sollte eine Behandlung zur Reduzierung des Laktosegehalts von Milcherzeugnissen zugelassen werden. Darüber hinaus sollte die besondere Bezeichnung für die englische Benennung „evaporated milk“ in Anhang II der genannten Richtlinie an die internationalen Normen angeglichen werden, die im Codex Standard für Kondensmilch (CXS 281-1971) festgelegt sind.
Für eingedickte Milch und Trockenmilch sind die in Anlage 6 festgelegten Bezeichnungen zu verwenden. Änderungen der Zusammensetzung der Milch als Ergebnis einer…
wärmebehandelte Konsummilch: eine Konsummilch nach Anhang VII Teil IV Abschnitt III Nummer 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b, c oder d der Verordnung (EU) Nr.…
1. Eingedickte Milch Bezeichnet die flüssigen gezuckerten oder ungezuckerten Erzeugnisse, die durch teilweisen Wasserentzug aus Milch, aus ganz oder teilweise…
Anhang I der Richtlinie 2001/114/EG wird wie folgt geändert: 1. Unter Nummer 1 „Eingedickte Milch“ erhält Absatz 1 folgende Fassung: „Bezeichnet die flüssigen…
Anhang II Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Die englische Bezeichnung ‚evaporated milk‘ bezeichnet das in Anhang I Nummer 1 Buchstabe b definierte…
Diese Richtlinie gilt für die in Anhang I definierte eingedickte Milch und Trockenmilch.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.