Anlage 6 Nr. b) MilchPQV(zu § 3 Absatz 1 Nummer 28 bis 30 sowie den §§ 43 und 47) Eingedickte Milch und Trockenmilch
Hergestellt aus Milch, aus fettarmer Milch oder Magermilch oder einer Mischung dieser Erzeugnisse. Zur Einstellung der Milchbestandteile dürfen nur Sahne,…
Anhang I 32001L0114RICHTLINIE 2001/114/EG DES RATES vom 20. Dezember 2001 über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung
1. Eingedickte Milch Bezeichnet die flüssigen gezuckerten oder ungezuckerten Erzeugnisse, die durch teilweisen Wasserentzug aus Milch, aus ganz oder teilweise…
§ 47 MilchPQVAllgemeine Anforderungen
Für eingedickte Milch und Trockenmilch sind die in Anlage 6 festgelegten Bezeichnungen zu verwenden. Änderungen der Zusammensetzung der Milch als Ergebnis einer…
Anhang 1 32007L0061RICHTLINIE 2007/61/EG DES RATES vom 26. September 2007 zur Änderung der Richtlinie 2001/114/EG über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung
Anhang I der Richtlinie 2001/114/EG wird wie folgt geändert: 1. Unter Nummer 1 „Eingedickte Milch“ erhält Absatz 1 folgende Fassung: „Bezeichnet die flüssigen…
§ 50 Abs. 1 MilchPQVWeitere verwendbare Lebensmittel und Stoffe
Bei der Herstellung der in der Anlage 8 bezeichneten Milcherzeugnisse darf Laktase verwendet werden.