Erwägungsgrund 3 32024L1500
Die Richtlinie 2006/54/EG verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Bezug auf den Zugang zu Beschäftigung und Beruf, einschließlich des beruflichen Aufstiegs, sowie den Zugang zur Berufsbildung, in Bezug auf Arbeitsbedingungen, einschließlich des Entgelts, und in Bezug auf betriebliche Systeme der sozialen Sicherheit.