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Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, die von der EBA ausgearbeiteten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf Folgendes zu erlassen: die einheitlichen Formate und Definitionen für die Berichterstattung zwischengeschalteter Mutterunternehmen; das Konsultationsverfahren zwischen zuständigen Behörden in Bezug auf den Erwerb einer qualifizierten Beteiligung; das Konsultationsverfahren zwischen zuständigen Behörden in Bezug auf eine Verschmelzung oder Spaltung; die regulatorischen und finanziellen Informationen über Zweigstellen aus Drittländern sowie über Unternehmen an der Spitze. Die Kommission sollte diese technischen Durchführungsstandards mittels Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 erlassen.
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, die von der EBA ausgearbeiteten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf Folgendes zu erlassen: das von…
Der Kommission sollte außerdem die Befugnis übertragen werden, von der EBA ausgearbeitete technische Durchführungsstandards, die die Genehmigung und den Erwerb…
Der Kommission sollte außerdem die Befugnis übertragen werden, von der EBA ausgearbeitete technische Durchführungsstandards hinsichtlich des…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, von der EBA ausgearbeitete technische Durchführungsstandards zu erlassen, mit denen die von den…
Zur Vereinheitlichung der aufsichtlichen Berichterstattung sollte die Kommission die Befugnis erhalten, von der ESMA entwickelte technische…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, von der AMLA entwickelte technische Durchführungsstandards anzunehmen, in denen das für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.