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Bei der Ausarbeitung technischer Standards und Leitlinien und bei der Beantwortung von Fragen zu ihrer praktischen Anwendung oder Umsetzung sollte die EBA dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebührend Rechnung tragen und sicherstellen, dass jene Standards und Leitlinien auch von kleinen und nicht komplexen Instituten ohne unnötigen Aufwand angewandt werden können.
Diese Richtlinie sollte kleine und mittlere Versicherungsunternehmen nicht übermäßig belasten. Eines der Instrumente zur Verwirklichung dieses Ziels ist die…
Um nicht gerechtfertigte Belastungen von kleinen Unternehmen fernzuhalten, sollten die Regeln für gute Herstellungspraxis dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz…
Diese Richtlinie sollte keine zu große Belastung für kleine und mittlere Versicherungs- und Rückversicherungsvertreiber darstellen. Eines der Instrumente zur…
Die EBA sollte beauftragt werden, Entwürfe technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards sowie Leitlinien auszuarbeiten, um einen angemessenen Rahmen für…
Die EBA sollte bei der Ausarbeitung von Leitlinien, Entwürfen technischer Regulierungsstandards und Entwürfen technischer Durchführungsstandards gemäß dieser…
Die zuständigen Behörden und die Kommission sollten sich bei der Durchführung dieser Verordnung vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit leiten lassen. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.