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Die Ergebnisse der Risikobewertungen sollten den Verpflichteten zeitnah zur Verfügung gestellt werden, damit diese ihre eigenen Risiken ermitteln, verstehen, steuern und mindern können. Diese Ergebnisse können in zusammengefasster Form weitergegeben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und sollten keine Verschlusssachen oder personenbezogenen Daten enthalten.
Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission, der EBA und den anderen Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Risikobewertungen, einschließlich der zugehörigen…
Die Begünstigten verbreiten ihre Ergebnisse so rasch wie möglich in einem öffentlich zugänglichen Format, vorbehaltlich etwaiger Einschränkungen aufgrund des…
Die Ergebnisse der Risikobewertungen sollten den Verpflichteten, falls zweckmäßig, zeitnah zur Verfügung gestellt werden, damit diese ihre eigenen Risiken…
Um Risiken auf Unionsebene noch besser ermitteln, verstehen, steuern und mindern zu können, sollten die Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Risikobewertungen…
Die Ergebnisse der Risikobewertung auf Unionsebene können den zuständigen Behörden und den Verpflichteten bei der Ermittlung, dem Verständnis, der Steuerung und…
Um die Transparenz der Risikobewertung zu gewährleisten, sollte eine Zusammenfassung der Beratung vor Antragstellung erst dann öffentlich zugänglich gemacht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.