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Es sollte möglich sein, dass Einrichtungen und sonstige Stellen der Union, die im Rahmen des Rahmens der Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine Rolle spielen, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer haben. Dies gilt für die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA), aber auch für das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bei der Durchführung seiner Untersuchungen sowie für Europol und Eurojust, wenn sie Untersuchungen nationaler Behörden unterstützen. Als Aufsichtsbehörde ist der AMLA bei der Ausübung ihrer Aufsichtstätigkeiten Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer zu gewähren. Um sicherzustellen, dass die AMLA die Tätigkeiten zentraler Meldestellen wirksam unterstützen kann, sollte sie auch im Rahmen gemeinsamer Analysen auf Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer zugreifen können.
Die Kommission, das Gemeinsame Unternehmen, der Rechnungshof, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)…
Die Wirksamkeit des Rahmens der Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hängt von der Zusammenarbeit eines breiten Spektrums zuständiger…
Die Kommission, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Rechnungshof und gegebenenfalls die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) sollten dieses…
Die Kommission, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Rechnungshof und gegebenenfalls die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) sollten dieses…
Gemäß der Haushaltsordnung, der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG, Euratom) Nr. 2988/95 ,…
Gemäß der Haushaltsordnung, der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und den Verordnungen (EG, Euratom) Nr. 2988/95 ,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.