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Um unterschiedliche Ansätze bei der Umsetzung des Konzepts des berechtigten Interesses am Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer zu vermeiden, sollten die Verfahren für die Anerkennung eines solchen berechtigten Interesses harmonisiert werden. Dies sollte gemeinsame Vorlagen für die Anwendung und Anerkennung berechtigter Interessen umfassen, was die gegenseitige Anerkennung von Zentralregistern in der gesamten Union erleichtern würde. Zu diesem Zweck sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung harmonisierter Vorlagen und Verfahren übertragen werden.
Verfahren zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung des berechtigten Interesses am Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer durch die…
Für die Zwecke von Absatz 2 Buchstabe a stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Zentralregister über Mechanismen verfügen, die den wiederholten Zugang von…
Durch die Vernetzung der Zentralregister der Mitgliedstaaten sollte der nationale und der grenzüberschreitende Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer…
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung dieser Richtlinie zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um Folgendes…
Die Mitgliedstaaten sollten „berechtigtes Interesse“ sowohl als allgemeines Konzept als auch als Kriterium für den Zugang zu Angaben über den wirtschaftlichen…
Um Eingriffe in das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten zu begrenzen, sollte der Zugang der Öffentlichkeit zu Angaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.